
Am heutigen Donnerstag soll in Niedersachsen vom Landtag eine geänderte Bauordnung verabschiedet werden. Unter anderem beinhaltet sie neue Vorschriften rund um die Barrierefreiheit bei Neubauten. Alle Fraktionen haben bereits signalisiert, dass sie der Novelle zustimmen werden.
Barrierefreiheit in öffentlichen und privaten Gebäuden
Die Novelle der Bauordnung soll in öffentlichen und privaten Gebäuden gelten. So müssen künftig in Neubauten mit mehr als vier Wohnungen alle Wohnungen barrierefrei sein. In der Praxis bedeutet dies: Breite Türen, genug Bewegungsfläche sowie niedrige Schwellen zum Balkon oder zur Terrasse. Gebäude, die mehr als vier Stockwerke haben, müssen schon jetzt in Niedersachsen mit einem Fahrstuhl ausgestattet sein. In Zukunft sollen jedoch auch niedrigere Gebäude so geplant werden, dass im Bedarfsfall ein Aufzug nachgerüstet werden kann. Die Regelungen gelten unter anderem auch für neue Sportanlagen, Museen, Gaststätten und Parkhäuser.
Von den neuen Regelungen profitieren nicht nur Menschen mit Behinderungen: Auch Müttern mit Kinderwagen, Radfahrern und älteren Leuten soll die Novelle helfen. Vor Niedersachsen haben schon mehrere andere Bundesländer ihre Bauordnungen reformiert.
Trotz gleichem Zinsniveau: Monatliche Belastung für Immobilienkäufer niedriger als vor 3 Jahren
Eine Analyse des Immobilienportals immowelt zur Veränderung der monatlichen Annuitätenrate (10 Jahre Zinsbindung) beim Wohnungskauf (75 Quadratmeter, Bestand) zeigt:
Herbstlichen Nachbarschaftsfragen: Laub, Äpfel & Igelschutz
Herbstzeit ist Obst- und Laubzeit – und damit auch eine Hochsaison für Nachbarschaftsfragen. Immer wieder sorgt die Frage für Streit, wem die Äpfel vom Nachbarbaum gehören oder wer für das Laub zuständig ist. Die Rechtslage ist eindeutig, erläutert Annett Engel-Lindner vom Immobilienverband Deutschland (IVD).
Einbruchschutz: Wohnungseigentümer müssen Zustimmung einholen
Bauliche Veränderungen zum Schutz vor Einbrüchen in Wohnungen von Wohnungseigentümergemeinschaften betreffen stets das Gemeinschaftseigentum. Einzelne Wohnungseigentümer dürfen daher nicht im Alleingang Maßnahmen umsetzen, sondern benötigen vorab die Zustimmung der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) in Form eines Gestattungsbeschlusses. Darauf weist der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum (WiE) hin. Zugleich informiert WiE darüber, welche Schutzmaßnahmen Wohnungseigentümergemeinschaften gemeinschaftlich umsetzen und finanzieren […]