Barrierefreiheit: Niedersachsen will Bauordnung verabschieden 13. Sep. 2018

Barrierefreiheit: Niedersachsen will Bauordnung verabschieden

Am heutigen Donnerstag soll in Niedersachsen vom Landtag eine geänderte Bauordnung verabschiedet werden. Unter anderem beinhaltet sie neue Vorschriften rund um die Barrierefreiheit bei Neubauten. Alle Fraktionen haben bereits signalisiert, dass sie der Novelle zustimmen werden.

Barrierefreiheit in öffentlichen und privaten Gebäuden
Die Novelle der Bauordnung soll in öffentlichen und privaten Gebäuden gelten. So müssen künftig in Neubauten mit mehr als vier Wohnungen alle Wohnungen barrierefrei sein. In der Praxis bedeutet dies: Breite Türen, genug Bewegungsfläche sowie niedrige Schwellen zum Balkon oder zur Terrasse. Gebäude, die mehr als vier Stockwerke haben, müssen schon jetzt in Niedersachsen mit einem Fahrstuhl ausgestattet sein. In Zukunft sollen jedoch auch niedrigere Gebäude so geplant werden, dass im Bedarfsfall ein Aufzug nachgerüstet werden kann. Die Regelungen gelten unter anderem auch für neue Sportanlagen, Museen, Gaststätten und Parkhäuser.

Von den neuen Regelungen profitieren nicht nur Menschen mit Behinderungen: Auch Müttern mit Kinderwagen, Radfahrern und älteren Leuten soll die Novelle helfen. Vor Niedersachsen haben schon mehrere andere Bundesländer ihre Bauordnungen reformiert.

Zurück in die Artikelübersicht

05 Feb

Kommunale Wärmeplanung: Was Eigentümer beachten sollten

Fernwärme wird in zentralen Heizkraftwerken produziert, die häufig eine Kombination aus fossilen Brennstoffen, Biomasse und regenerativen Energien nutzen. Diese Energie läuft durch Fernwärmenetze. Derzeit werden bundesweit rund 16 Prozent der deutschen Wohnungen mit Fernwärme beheizt. Welche Gebäude künftig mit Fernwärme beheizt werden können, ist Gegenstand der kommunalen Wärmeplanung, die alle Kommunen vornehmen müssen. Einige Kommunen […]

Artikel weiterlesen

29 Jan

BG-Urteil: Untervermietung darf kein Instrument zur Gewinnerzielung sein

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit seiner aktuellen Entscheidung zur Untervermietung den Mieterschutz deutlich gestärkt, das meldet der Deutsche Mieterbund (DMB). Der BGH stellt klar, dass das gesetzliche Recht auf Untervermietung nicht dazu missbraucht werden darf, auf Kosten von Untermietenden erhebliche Gewinne zu erzielen oder die Mietpreisbremse zu umgehen.

Artikel weiterlesen

22 Jan

Hausordnung vs. Helau: Was an Karneval rechtlich gilt

Mieter und Vermieter müssen in den Karnevalshochburgen während der fünften Jahreszeit einige Besonderheiten etwa bei den Ruhezeiten und möglichen Schäden beachten. Darauf weist der Immobilienverband Deutschland IVD West, hin.

Artikel weiterlesen