Im aktuellen Haushaltsentwurf 2023 der Ampel-Regierung sind fünf Milliarden Euro für das von Klara Geywitz (SPD) geführte Bauministerium eingeplant. Ein Großteil davon ist für den sozialen Wohnungsbau vorgesehen.
Sozialer Wohnungsbau im Fokus
Die Bundesregierung setzt auf sozialen Wohnungsbau: 1,28 Milliarden Euro sollen fließen, 750 Millionen waren es noch im Jahr 2022. Das im Koalitionsvertrag beschossene Ziel, jährlich 400.000 neue Wohnungen – davon 100.000 staatlich geförderte – zu schaffen, soll so erreicht werden.
Die 5,01 Milliarden Euro für das Bauministerium setzen sich wie folgt zusammen: 3,87 Milliarden Euro sind Investitionen, 964,24 Millionen Euro Zuweisungen und Zuschüsse, 3,3 Milliarden Euro gehen in das Bau- und Wohnungswesen. Ins Baukindergeld fließen 859,07 Millionen Euro, die Programmmittel für das Wohngeld betragen 690 Millionen Euro, das Budget für Stadtentwicklung und Raumordnung beträgt 1,51 Milliarden Euro. Der Etat für die Städtebauförderung beträgt 1,06 Milliarden Euro, von denen 790 Millionen Euro als Zuweisungen an die Länder gehen sollen.
Voraussichtlich wird das Haushaltsgesetz 2023 im November verabschiedet.
Förderung studentisches Wohnen
Klara Geywitz kündigte zudem im Journal des Deutschen Studentenwerks (DSW) an, dreistellige Millionenbeträge in die Förderung von bezahlbarem Wohnraum für Studierende, Auszubildende und Polizeianwärter zu investieren. Das Programm soll Anfang 2023 an den Start gehen, der genaue Finanzrahmen ist noch in der Verhandlung.
Immobilienkauf: 9 von 10 Käufern achten stark auf Energieeffizienzklasse
Die Energiebilanz einer Immobilie spielt für immer mehr Käufer eine entscheidende Rolle. Laut einer repräsentativen Umfrage von Immowelt achten 9 von 10 Kaufinteressenten (91 Prozent), die in den nächsten 12 Monaten eine Immobilie erwerben möchten, gezielt auf die Energieeffizienz eines Objekts. In 35 Prozent der geplanten Immobilienkäufe ist eine schlechte Energiebilanz sogar ein K.-o.-Kriterium: Interessenten […]
BGH: Schonfristzahlung heilt ordentliche Kündigung nicht
Bereits zum dritten Mal urteilte das Landgericht (LG) Berlin, dass Mieter, die ihre Mietrückstände begleichen, damit nicht nur die fristlose, sondern auch die ordentliche Kündigung heilen. Bereits zum dritten Mal hebt der Bundesgerichtshof (BGH) ein solches Urteil auf und findet deutliche Worte.
Nach Ampel-Aus: Fördermittel jetzt sichern
Nach dem Aus der Ampel sollen Anfang 2025 Neuwahlen folgen. Da der Bundeshauhalt für das Jahr 2025 nicht mehr beschlossen werden konnte, gibt es nun eine vorläufige Haushaltsführung. In dieser Zeit können keine neuen Bewilligungen für Fördermittel erteilt werden. Deshalb rät der Eigentümerverband Haus & Grund dazu, frühzeitig Anträge zu stellen.