
Um Immobilienkäufer zu entlasten, wurde im Bundestag die Teilung der Maklercourtage beschlossen. Zusammen mit der Grundsteuer, den Kosten für den Notar und Grundbucheintrag mussten Käufer Kaufnebenkosten in Höhe von neun bis 16 Prozent aufbringen. In Zukunft sollen sich Verkäufer und Käufer die Courtage teilen.
Einheitliche Regelung voraussichtlich ab 2021
In Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen sowie in einigen Regionen Niedersachsens muss der Käufer derzeit noch für die gesamte Maklerprovision aufkommen. Inklusive Mehrwertsteuer kommen hierfür bis zu 7,14 Prozent zusammen. In allen anderen Bundesländern wird die Gebühr theoretisch geteilt; vielerorts ist es jedoch noch Verhandlungssache, wer wieviel bezahlt.
Nachweis der Zahlung erforderlich
Um sicherzustellen, dass die 50/50-Regelung auch eingehalten wird, soll der Verkäufer oder der Makler dem Käufer belegen, dass die erste Hälfte bezahlt wurde. Dies könne zum Beispiel durch Kontoauszüge oder Überweisungsbelege passieren. Erst dann muss der Käufer seinen Anteil bezahlen. Experten fürchten nun, dass Makler das Zahlungsausfallrisiko tragen, falls der erste Beauftragende insolvent wird oder stirbt, bevor die Zahlung des anderen eingegangen ist. Für diesen speziellen Fall gibt es nach aktuellem Stand noch keine offizielle Regelung.
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