Corona: Umzüge organisieren und durchführen 30. Apr. 2020

Corona: Umzüge organisieren und durchführen

Seit rund einer Woche werden die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie langsam gelockert. Da alle Bundesländer unterschiedlich mit den Lockerungen umgehen, entsteht ein Flickenteppich. Dieser hat auch Auswirkungen auf die Wohnungswirtschaft.

Sind Besichtigungen und Umzüge erlaubt?
Wer jetzt umziehen oder eine Wohnungsbesichtigung durchführen möchte oder gar muss, sollte sich im Vorfeld auf jeden Fall informieren, was im jeweiligen Bundesland erlaubt ist. Die meisten Länder erlauben Umzüge, sofern sie unaufschiebbar sind, also dem Mieter Wohnungslosigkeit bzw. dem Vermieter finanzielle Engpässe drohen.

In Bezug auf die Umzugshelfer hat nahezu jedes Bundeland eigene Vorschriften: In Niedersachsen dürfen z. B. nur Angehörige und Personen desselben Haushalts helfen, während in Nordrhein-Westfalen zusätzlich zwei Personen helfen dürfen, die nicht zum eigenen Haushalt gehören.

Digitale Besichtigungen als Alternative
Viele Makler bieten bereits Onlinebesichtigungen an. Wer die Möglichkeit hat, sollte dieses Angebot in Anspruch nehmen. Da die meisten Mieter das Objekt dennoch persönlich besichtigen möchten, sollten so wenig Personen wie möglich anwesend sein. Die geltenden Hygienemaßnahmen sowie der Mindestabstand sollten ebenfalls eingehalten werden. Im Zweifelsfall klärt eine Nachfrage beim Makler oder der entsprechenden Kommune, was erlaubt ist und was nicht.

Zurück in die Artikelübersicht

12 Jun

Achtung vor Betrugsmaschen auf dem Wohnungsmarkt

Immer häufiger nutzen Betrüger den angespannten Wohnungsmarkt aus, um mit gefälschten Wohnungsanzeigen und falschen Versprechungen Kautionen und Vorauszahlungen von Interessenten zu ergaunern.

Artikel weiterlesen

05 Jun

Heizkosten 2024: Fernwärme rund 30 Prozent teurer

Die Heizkostenabrechnung für das Jahr 2024 wird für viele Mieterinnen und Mietern zu einer unangenehmen Überraschung: Insbesondere Fernwärme-​Kunden müssen deutlich tiefer in die Tasche greifen. Für eine 70-m²-​Musterwohnung liegen ihre Kosten mit durchschnittlich 1055 Euro rund 225 Euro über dem Vorjahresniveau (Gas 864 Euro (plus 53 Euro), Öl 892 Euro (minus 127 Euro)). Hintergrund für […]

Artikel weiterlesen

29 Mai

Jahresabrechnungen von WEGs: Darauf sollten Sie bei der Prüfung achten

Spätestens bis zum 30. Juni sollten Wohnungseigentümer die Jahresabrechnung von ihrer Verwaltung erhalten. Dabei gilt: Die Prüfung sollte nicht allein dem Verwaltungsbeirat überlassen bleiben. Jeder Eigentümer ist gut beraten, zumindest die eigene Einzelabrechnung sorgfältig zu kontrollieren. Wohnen im Eigentum (WiE) hat zusammengestellt, worauf bei der Prüfung besonders zu achten ist – und erklärt, wie vorzugehen […]

Artikel weiterlesen