Energieeinsparverordnung: Erste Ausweise werden 2018 ungültig 08. Feb. 2018

Energieeinsparverordnung: Erste Ausweise werden 2018 ungültig

Die Deutsche Energie-Agentur (dena) informiert darüber, dass ab Mitte 2018 die ersten Energieausweise für ältere Wohngebäude ungültig werden. Ein gültiger Energieausweis ist verpflichtend, wenn das Gebäude verkauft, vermietet oder verpachtet werden soll.

Bei älteren Immobilien: Dokumente prüfen

Der Energieausweis ist zehn Jahre gültig. Da die ersten Energieausweise im Juli 2008 für Gebäude mit einem Baujahr vor 1966 ausgestellt wurden, stehen nun erste Erneuerungen bevor. Die dena empfiehlt Hauseigentümern, die einen neuen Ausweis benötigen, sich an einen qualifizierten Energieberater zu wenden.

Verbrauchs- und Bedarfsausweis

Es gibt zwei Arten des Energieausweises: den Verbrauchs- und den Bedarfsausweis. Der Verbrauchsausweis legt lediglich die Verbrauchswerte der vergangenen drei Jahre zugrunde, die jedoch vom Verhalten der Bewohner abhängig sind. Der Bedarfsausweis, der anhand einer technischen Analyse aller Gebäudedaten den tatsächlichen Energiebedarf und den energetischen Zustand des Gebäudes dokumentiert, ist wesentlich präziser.

Einzige Ausnahme: Bestandsgebäude mit bis zu vier Wohnungen und einem Bauantrag vor dem 1. November 1977 benötigen zwingend einen Bedarfsausweis, wenn sie nicht energetisch saniert wurden.

Zurück in die Artikelübersicht

13 Nov

Trotz gleichem Zinsniveau: Monatliche Belastung für Immobilienkäufer niedriger als vor 3 Jahren

Eine Analyse des Immobilienportals immowelt zur Veränderung der monatlichen Annuitätenrate (10 Jahre Zinsbindung) beim Wohnungskauf (75 Quadratmeter, Bestand) zeigt:

Artikel weiterlesen

06 Nov

Herbstlichen Nachbarschaftsfragen: Laub, Äpfel & Igelschutz

Herbstzeit ist Obst- und Laubzeit – und damit auch eine Hochsaison für Nachbarschaftsfragen. Immer wieder sorgt die Frage für Streit, wem die Äpfel vom Nachbarbaum gehören oder wer für das Laub zuständig ist. Die Rechtslage ist eindeutig, erläutert Annett Engel-Lindner vom Immobilienverband Deutschland (IVD).

Artikel weiterlesen

30 Okt

Einbruchschutz: Wohnungseigentümer müssen Zustimmung einholen

Bauliche Veränderungen zum Schutz vor Einbrüchen in Wohnungen von Wohnungseigentümergemeinschaften betreffen stets das Gemeinschaftseigentum. Einzelne Wohnungseigentümer dürfen daher nicht im Alleingang Maßnahmen umsetzen, sondern benötigen vorab die Zustimmung der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) in Form eines Gestattungsbeschlusses. Darauf weist der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum (WiE) hin. Zugleich informiert WiE darüber, welche Schutzmaßnahmen Wohnungseigentümergemeinschaften gemeinschaftlich umsetzen und finanzieren […]

Artikel weiterlesen