
Die Deutsche Energie-Agentur (dena) informiert darüber, dass ab Mitte 2018 die ersten Energieausweise für ältere Wohngebäude ungültig werden. Ein gültiger Energieausweis ist verpflichtend, wenn das Gebäude verkauft, vermietet oder verpachtet werden soll.
Bei älteren Immobilien: Dokumente prüfen
Der Energieausweis ist zehn Jahre gültig. Da die ersten Energieausweise im Juli 2008 für Gebäude mit einem Baujahr vor 1966 ausgestellt wurden, stehen nun erste Erneuerungen bevor. Die dena empfiehlt Hauseigentümern, die einen neuen Ausweis benötigen, sich an einen qualifizierten Energieberater zu wenden.
Verbrauchs- und Bedarfsausweis
Es gibt zwei Arten des Energieausweises: den Verbrauchs- und den Bedarfsausweis. Der Verbrauchsausweis legt lediglich die Verbrauchswerte der vergangenen drei Jahre zugrunde, die jedoch vom Verhalten der Bewohner abhängig sind. Der Bedarfsausweis, der anhand einer technischen Analyse aller Gebäudedaten den tatsächlichen Energiebedarf und den energetischen Zustand des Gebäudes dokumentiert, ist wesentlich präziser.
Einzige Ausnahme: Bestandsgebäude mit bis zu vier Wohnungen und einem Bauantrag vor dem 1. November 1977 benötigen zwingend einen Bedarfsausweis, wenn sie nicht energetisch saniert wurden.
Breiter Protest gegen Wohngeld-Kürzungen: Eigentümerverbände und Mieterbund fordern Nachbesserung
Der Verband Wohneigentum kritisiert geplante Halbierung der Heizkostenkomponente und Aussetzung der turnusmäßig anstehenden Anpassung. Auch Eigentümerinnen und Eigentümer haben Anspruch auf Wohngeld. Über die Wohngeldreform wird fast nur aus Sicht von Mieterinnen und Mietern diskutiert. Dabei können auch Eigentümer mit kleinem Einkommen Wohngeld bekommen, und die geplanten Kürzungen beträfen sie genauso.
Start der Heizperiode: Was Vermieter jetzt beachten müssen
Mit Beginn der Heizperiode am 1. Oktober müssen Vermieter sicherstellen, dass ihre vermieteten Wohnungen ausreichend beheizt werden können. Dabei kann auch eine Nachtabsenkung der Temperatur beschlossen werden. Wichtig ist außerdem eine regelmäßige Wartung der Heizungsanlage. Was für vermietende Wohnungseigentümer gilt, hat der bundesweite Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum (WiE) zusammengestellt.
Heizspiegel 2026: Das Zeitalter günstiger fossiler Energie ist vorbei
Die Heizkosten steigen wieder – und werden in den kommenden Jahren für viele Haushalte zur Dauerbelastung. Insbesondere das Heizen mit Erdgas und Holzpellets war im Abrechnungsjahr 2025 deutlich teurer als zuvor. Langfristig drohen vor allem bei fossilen Energieträgern weitere Kostensteigerungen.