Fensterputzen ist Mietersache 17. Okt. 2018

Fensterputzen ist Mietersache

Mieter sind für die Reinigung ihrer Fenster selbst verantwortlich – auch, wenn es sich dabei um schwer zugängliche Fensterfassaden handelt. Der Bundesgerichtshof entschied, dass Mieter notfalls eine Fachfirma beauftragen müssen.

Mieter verlangen häufigere Reinigung
Im aktuellen Fall waren Bewohner eines ehemaligen Fabrikgebäudes mit großer Fensterfront, die sich größtenteils nicht öffnen lässt, unzufrieden mit der Reinigung der Fenster. Die Vermieterin lässt die Fensterfassade zweimal jährlich auf eigene Kosten durch eine Fachfirma reinigen. Die Mieter forderten jedoch eine mindestens vierteljährliche Reinigung, da die Fensterfront witterungsbedingt sehr schnell verschmutzt und dies den Wohnwert mindere.

Das Urteil: Reinigungsmaßnahmen sind keine Instandhaltung
Der Bundesgerichtshof entschied, dass Mieter grundsätzlich selbst für die Reinigung der Fenster verantwortlich sind, sofern – wie im vorliegenden Fall – keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden. Der Vermieter schuldet dem Mieter keine Erhaltung der Mietsache in gereinigtem Zustand. Bloße Reinigungsmaßnahmen sind demnach kein Bestandteil der Instandhaltungs- oder Instandsetzungspflicht. Sind Fenster oder Teile davon nur schwer zugänglich, kann der Mieter sich auf eigene Kosten professioneller Hilfe bedienen. (BGH, VIII ZR 188/16)

Zurück in die Artikelübersicht

15 Jan

Aktuelle Analyse: Wärmewende ist ökonomische Realität – Markt treibt Heizungstausch

Trotz der hitzigen politischen Debatte um das Heizen schreitet die Wärmewende in Deutschland weiter voran. Das zeigt eine aktuelle Bestandsaufnahme der gemeinnützigen Beratungsgesellschaft co2online. Demnach wird die Wärmewende zunehmend von Marktentscheidungen, Investitionen und betrieblicher Praxis vorangetrieben – und ist damit weniger abhängig von politischen Stimmungen als vielfach angenommen.

Artikel weiterlesen

08 Jan

Von Fernwärmeausbau bis E-Mobilität: Welche Vorhaben die Politik in 2026 angehen sollte

Was hat sich seit der Wahl des neuen Bundestags im Februar 2025 für Wohnungseigentümerinnen und Wohnungseigentümer geändert? Der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum (WiE) hatte die Parteien damals mit Wahlprüfsteinen auf wichtige Vorhaben aufmerksam gemacht. Viele der geplanten Maßnahmen, die die Situation für Wohnungseigentümer verbessern könnten, sind jedoch bislang nur zögerlich umgesetzt worden. Wohnen im Eigentum […]

Artikel weiterlesen

01 Jan

Was 2026 für Immobilieneigentümer und Vermieter wichtig ist

2026 treten zahlreiche gesetzliche Neuerungen in Kraft, die Immobilieneigentümer, Vermieter und Verwalter beachten müssen. Dazu zählen Änderungen im Mietrecht, Anpassungen bei energetischen Vorschriften, neue Rahmenbedingungen für Modernisierungen und eine angepasste Förderkulisse. Der Immobilienverband Deutschland IVD Bundesverband der Immobilienberater, Makler, Verwalter und Sachverständigen e. V. (IVD) verschafft einen Überblick.

Artikel weiterlesen