Frohes neues Jahr! 31. Dez. 2019

Frohes neues Jahr!

Liebe Kunden und Geschäftspartner,

Das Jahr neigt sich dem Ende, deshalb möchten wir die Gelegenheit nutzen, uns bei Ihnen für ein erfolgreiches und spannendes Jahr 2019 zu bedanken.

Wir freuen uns auf ein weiteres neues Jahr und gute Zusammenarbeit mit Ihnen. Genießen Sie ein paar erholsame und schöne Tage; wir wünschen Ihnen und Ihren Lieben viel Glück, Gesundheit und Erfolg im Jahr 2020!

Begrüße das neue Jahr vertrauensvoll und ohne Vorurteile, dann hast du es schon halb zum Freunde gewonnen.
[Novalis (1772 – 1801)]

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01 Jan

Was 2026 für Immobilieneigentümer und Vermieter wichtig ist

2026 treten zahlreiche gesetzliche Neuerungen in Kraft, die Immobilieneigentümer, Vermieter und Verwalter beachten müssen. Dazu zählen Änderungen im Mietrecht, Anpassungen bei energetischen Vorschriften, neue Rahmenbedingungen für Modernisierungen und eine angepasste Förderkulisse. Der Immobilienverband Deutschland IVD Bundesverband der Immobilienberater, Makler, Verwalter und Sachverständigen e. V. (IVD) verschafft einen Überblick.

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25 Dez

Jahresende: Verjährung von Ansprüchen kann für Wohnungseigentümergemeinschaften teuer werden

Wohnungseigentümergemeinschaften, die noch offene Forderungen aus dem Jahr 2022 haben, sollten schnell aktiv werden, rät der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum (WiE). Am 31. Dezember 2025 verjähren viele Forderungen, die im Jahr 2022 fällig geworden sind; das betrifft auch Hausgeldrückstände.

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