Frohes neues Jahr! 31. Dez 2023

Frohes neues Jahr!

Liebe Kunden und Geschäftspartner,

der Jahreswechsel ist ein guter Zeitpunkt, um Ihnen noch einmal für Ihre Treue und die gute Zusammenarbeit im vergangenen Jahr zu danken. Wir freuen uns darauf, im nächsten Jahr wieder Teil Ihrer spannenden Projekte zu sein.

Wir wünschen Ihnen einen angenehmen Jahreswechsel und einen guten Rutsch ins Jahr 2024. Für das neue Jahr wünschen wir Ihnen alles Gute!

 

Zu Neujahr

Will das Glück nach seinem Sinn
Dir was Gutes schenken,
Sage Dank und nimm es hin
Ohne viel Bedenken.

Jede Gabe sei begrüßt,
Doch vor allen Dingen:
Das, worum du dich bemühst,
Möge dir gelingen.

Wilhelm Busch (1832 – 1908)

 

Zurück in die Artikelübersicht

02 Mai

Solarpaket: Erleichterungen bei Balkonkraftwerke und Mieterstrom

Der Bundestag hat am 26.4.2024 das sogenannte Solarpaket I verabschiedet. Das Solarpaket I soll es Bürgern sowie Unternehmen deutlich einfacher und unbürokratischer machen, Photovoltaik (PV-Photovoltaik)-Anlagen zu installieren und Solarenergie zu nutzen.

Artikel weiterlesen

25 Apr

Hybride Eigentümerversammlungen müssen nicht teuer sein

Der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum e.V. (WiE) hat eine Kurzumfrage durchgeführt, um Erkenntnisse über mögliche Mehrkosten bei der Durchführung hybrider Wohnungseigentümerversammlungen gegenüber Präsenzversammlungen zu gewinnen. Hintergrund ist ein geplanter Gesetzentwurf, nach dem reine Online-Eigentümerversammlungen einfacher beschlossen werden können.

Artikel weiterlesen

18 Apr

Schönheitsreparaturen: Beweislast liegt beim Mieter

Die Mieterin einer Wohnung befand die Klausel in ihrem Mietvertrag zu Schönheitsreparaturen für unwirksam. Sie gab an, dass sie die Wohnung unrenoviert übernommen hatte. Da sie dies jedoch nicht beweisen kann, ist die Klausel wirksam. Dies entschied der Bundesgerichtshof in einem aktuellen Urteil.

Artikel weiterlesen