Grob fahrlässig: Gasbrenner bei Wind 27. Juni 2019

Grob fahrlässig: Gasbrenner bei Wind

Das Abflammen von Unkraut bei windigem Wetter ist als grob fahrlässig einzustufen. Die Wohngebäudeversicherung darf die Leistung im Schadenfall kürzen.

Der Fall: Eigentümer flammt Unkraut ab
Der Eigentümer und sein Auszubildender entfernten Unkraut aus Pflasterfugen mit Gasbrenner und Hochdruckreiniger. Während der Gartenarbeit entzündeten Funken eine Hecke. Das Feuer griff auf das Wohngebäude über und verursachte einen Schaden von rund 150.000 Euro. Die Wohngebäudeversicherung erkannte den Schaden an, kürzte die Leistung jedoch um 30 Prozent, mit der Begründung, dass an diesem Tag Windstärke 5 herrschte und das Abflammen somit grob fahrlässig war. Vor Gericht forderte der Eigentümer die Erstattung des Differenzbetrages.

Klage wird abgewiesen
Das Landgericht Lüneburg wies die Klage ab und bestätigte den Gebäudeversicherer. Der Kläger hätte die Gefahr des Funkenfluges bei Wind erkennen müssen und hat somit grob fahrlässig gehandelt. Auch die Revision vor dem Oberlandesgericht hatte keinen Erfolg. Dem OLG zufolge wäre sogar eine Kürzung in Höhe von 40 Prozent gerechtfertigt gewesen. Es verwies dabei auf Entscheidungen anderer Oberlandesgerichte, z. B. OLG Hamm, Urteil vom 10. Dezember 2010, Az. 20 U 73/10.

Zurück in die Artikelübersicht

12 Jun

Achtung vor Betrugsmaschen auf dem Wohnungsmarkt

Immer häufiger nutzen Betrüger den angespannten Wohnungsmarkt aus, um mit gefälschten Wohnungsanzeigen und falschen Versprechungen Kautionen und Vorauszahlungen von Interessenten zu ergaunern.

Artikel weiterlesen

05 Jun

Heizkosten 2024: Fernwärme rund 30 Prozent teurer

Die Heizkostenabrechnung für das Jahr 2024 wird für viele Mieterinnen und Mietern zu einer unangenehmen Überraschung: Insbesondere Fernwärme-​Kunden müssen deutlich tiefer in die Tasche greifen. Für eine 70-m²-​Musterwohnung liegen ihre Kosten mit durchschnittlich 1055 Euro rund 225 Euro über dem Vorjahresniveau (Gas 864 Euro (plus 53 Euro), Öl 892 Euro (minus 127 Euro)). Hintergrund für […]

Artikel weiterlesen

29 Mai

Jahresabrechnungen von WEGs: Darauf sollten Sie bei der Prüfung achten

Spätestens bis zum 30. Juni sollten Wohnungseigentümer die Jahresabrechnung von ihrer Verwaltung erhalten. Dabei gilt: Die Prüfung sollte nicht allein dem Verwaltungsbeirat überlassen bleiben. Jeder Eigentümer ist gut beraten, zumindest die eigene Einzelabrechnung sorgfältig zu kontrollieren. Wohnen im Eigentum (WiE) hat zusammengestellt, worauf bei der Prüfung besonders zu achten ist – und erklärt, wie vorzugehen […]

Artikel weiterlesen