
Im Zuge der Mietreform kündigten die Fraktionschefs der CDU/CSU und SPD auf ihrer Klausurtagung das Baukindergeld an – dieses soll sogar rückwirkend beantragt werden können. Das Baukindergeld soll Familien mit mittlerem Einkommen dabei unterstützen, ein Eigenheim zu bauen. Über einen Zeitraum von bis zu zehn Jahren sollen berechtigte Familien einen Zuschuss von 1.200 Euro pro Kind und Jahr erhalten.
Staatliche Förderung für Immobilien
CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt gab bekannt, dass das Baukindergeld rückwirkend ab Januar 2018 gezahlt werden soll. Profitieren können davon Familien mit bis zu 75.000 Euro Jahreseinkommen – hinzugerechnet werden Freibeträge von 15.000 Euro pro Kind und Jahr. Eine Familie mit einem Kind darf also 90.000 Euro im Jahr verdienen, um förderungsfähig zu sein. Von dieser Neuerung könnten etwa 200.000 Familien profitieren.
Finanzierung über KfW geplant
Union und SPD planen, das Baukindergeld über die staatliche KfW-Förderbank zu realisieren. Die KfW weist auf ihrer Internetseite darauf hin, dass aktuell keine Antragsstellung möglich ist, da sie sich noch im Austausch mit dem Bundesministerium des Inneren, für Bau und Heimat (BMI) befindet.
Studie: Elektromobilität und das Potenzial von Mehrfamilienhäusern
Elektroautos spielen eine zentrale Rolle, um die Emissionen des Verkehrs zu senken und Klimaschutzziele zu erreichen. Doch für ihre Verbreitung braucht es ausreichend Lademöglichkeiten – auch und gerade in Häusern mit mehreren Wohnungen, sogenannten Mehrparteienhäusern. Wie die Wohnungswirtschaft und die Bewohnenden zum Ausbau der Ladeinfrastruktur stehen, hat eine Studie unter Leitung des Fraunhofer ISI im […]
Austauschpflicht für Bleileitungen – Eigentümer sollten jetzt handeln
Der Immobilienverband Deutschland (IVD) Nord weist Eigentümer und Immobilienverwaltungen auf die gesetzlich verankerte Pflicht zum Austausch von Bleileitungen hin. Ab dem 12. Januar 2026 dürfen Trinkwasserleitungen, die Blei enthalten oder mit Blei in Berührung kommen, nicht mehr betrieben werden. Grundlage ist die novellierte Trinkwasserverordnung 2023, die ein endgültiges Verbot solcher Installationen vorsieht.
BFH verhandelt über Grundsteuer
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