Guten Rutsch & ein frohes neues Jahr 31. Dez. 2024

Guten Rutsch & ein frohes neues Jahr

Liebe Kundinnen und Kunden, Lieber Partnerinnen und Partner,

wir blicken auf ein spannendes Jahr 2024 mit Ihnen zurück und freuen uns auf gemeinsame Projekte und Herausforderungen im neuen Jahr.

Wir wünschen Ihnen, dass Sie den Jahreswechsel so verbringen können, wie Sie es sich wünschen. Und wir wünschen Ihnen ein gutes, frohes und vor allem gesundes Jahr 2025!

Kommen Sie gut ins neue Jahr!


 

Zum neuen Jahr ein neues Herze,

ein frisches Blatt im Lebensbuch.

Die alte Schuld sei ausgestrichen

und ausgetilgt der alte Fluch.

Zum neuen Jahr ein neues Herze,

ein frisches Blatt im Lebensbuch!

Zum neuen Jahr ein neues Hoffen!

Die Erde wird noch immer wieder grün.

Auch dieser März bringt Lerchenlieder.

Auch dieser Mai bringt Rosen wieder.

Auch dieses Jahr läßt Freuden blühn.

Zum neuen Jahr ein neues Hoffen.

Die Erde wird noch immer grün.

[Karl von Gerok (1815 – 1890)]

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16 Jul

Mietrecht II: Bundestag berät über schärfere Regeln für Vermieter

Private Vermieter stehen angesichts steigender Energie- und Lebenshaltungskosten zunehmend unter wirtschaftlichem Druck – der Gesetzesentwurf zur Mietrechtsreform schränkt die Handlungsspielräume privater Vermieter weiter ein. Er wurde am 9. Juli 2026, in erster Lesung im Bundestag beraten, es folgen nun die Ausschussberatungen. Ein Inkrafttreten der Reform wird nach den parlamentarischen Sommerpausen voraussichtlich im Herbst 2026 erwartet.

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09 Jul

Gefahrenquellen im Treppenhaus beseitigen

Treppenhäuser in Mehrfamilienhäusern sind wichtige Flucht- und Rettungswege. Sie sollten daher sowohl vom Vermieter als auch von den Mietern mit großer Sorgfalt behandelt werden. Zuallererst muss natürlich gewährleistet sein, dass diese Wege nicht zugestellt sind und ein Durchgang von einer Mindestbreite von ca. 1 Meter frei ist. „Vor allen Dingen kommt hier das Bemühen um […]

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02 Jul

Ab Juli: Zuschussförderung „Gewerbe zu Wohnen“

Wer ungenutzte, leerstehende Gewerbefläche in Wohnraum umbaut und energetisch saniert, kann seit dem 1. Juli 2026 Zuschüsse in Höhe von bis zu 30.000 Euro pro Wohneinheit erhalten: Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen und die KfW haben hierfür das neue Förderprogramm „Gewerbe zu Wohnen“ aufgelegt. Die Zuschüsse stammen aus Mitteln des Bundes und werden […]

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