
Nach Eberhard kam Franz: Unter den Stürmen im Frühjahr litten Immobilien in ganz Deutschland. Allein Sturmtief Eberhard hat, nach Schätzung des Rückversicherungsmaklers Aon, Schäden in Höhe von 700 bis 800 Millionen Euro angerichtet.
VPB rät zur Frühjahrskontrolle
Die Bauchsachverständigen des Verbandes Privater Bauherren (VPB) beobachten immer wieder, dass sich Sturmschäden erst Monate später bemerkbar machen. Typisch sind scheinbar unversehrte Bäume, die im Frühling plötzlich umstürzen. Dieser Fall lässt sich bei der Versicherung nur schwer als Sturmschaden geltend machen, da viele Versicherungen die Windstärke zum Zeitpunkt des letzten Unwetters prüfen. Hierbei stellen sie fest: Es war gar kein Sturm, nur starker Wind, ergo fühlen sie sich nicht verpflichtet, den Schaden zu regulieren. Der VPB rät Hausbesitzern, sich in solchen Fällen von unabhängigen Sachverständigen unterstützen zu lassen.
Die VPB-Experten warnen zudem vor unentdeckten Sturmschäden am Dach. Verrutschte Ziegel können unter Umständen längere Zeit unentdeckt bleiben. Eigentümer sollten eine Frühjahrskontrolle des Dachs vornehmen oder spätestens beim nächsten Dauerregen Ausschau nach Feuchtigkeit halten.
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VPB: Ein guter Grundriss spart Kosten beim Hausbau und später im Alltag
Menschen, die sich bewusst damit auseinandersetzen, wie sie wohnen möchten, können ihr Zuhause effizient planen beziehungsweise sanieren. Hierüber informiert der Verband Privater Bauherren e. V. (VPB).
Sommerlicher Wärmeschutz: Das müssen Wohnungseigentümer beachten
Anlässlich des Hitzeaktionstags am 11. Juni 2026, der unter dem Schwerpunktthema „Gemeinsam vorsorgen gegen Extremhitze“ steht, informiert der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum (WiE), wie sich Maßnahmen des Hitzeschutzes bei Bestandsgebäuden umsetzen lassen und was Wohnungseigentümer hierbei beachten müssen. In fast allen Fällen muss die Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) über die Maßnahme beschließen.