
Bereits am 28. Mai begann eine neue Förderrunde für den Austausch alter Öl- und Gaskessel gegen klimafreundliche Alternativen. Weitere Gruppen sind nun antragsberechtigt. Nun können auch selbstnutzende Eigentümer in Mehrfamilienhäusern und Wohnungseigentümergemeinschaften ihren Antrag stellen.
Bis zu 70 Prozent Förderung möglich
Je nach Voraussetzungen sind bis zu 70 Prozent Förderung möglich, wenn die alte Öl- oder Gasheizung durch eine klimafreundliche Alternative ersetzt wird. Doch wie kommt diese Förderhöhe zustande?
Hinzu kommen kleinere Bonus-Zahlungen, wenn bestimmte Kriterien erfüllt werden sowie zinsgünstige KfW-Förderkreditmöglichkeiten.
Förderungs-Zeitplan und mehr
Der Zeitplan für die Antragsstellung ist gestaffelt. Bereits seit dem 27.2.2024 können Privatpersonen für ein selbst bewohntes Einfamilienhaus Anträge stellen. Am 28.5.2024 sind Mehrfamilienhäuser sowie Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs) für Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum antragsberechtigt. Ab August sollen dann auch Eigentümer von vermieteten Einfamilienhäusern und Wohnungseigentümer für Maßnahmen am Sondereigentum ihre Anträge stellen dürfen. Laut Wirtschaftsministerium sind bislang rund 27.000 Anträge eingegangen. Eine Sprecherin des Ministeriums geht davon aus, dass die Mittel auskömmlich sind. Ein Rechtsanspruch besteht jedoch nicht.
Jahresende: Verjährung von Ansprüchen kann für Wohnungseigentümergemeinschaften teuer werden
Wohnungseigentümergemeinschaften, die noch offene Forderungen aus dem Jahr 2022 haben, sollten schnell aktiv werden, rät der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum (WiE). Am 31. Dezember 2025 verjähren viele Forderungen, die im Jahr 2022 fällig geworden sind; das betrifft auch Hausgeldrückstände.
Christbaum Wie schön geschmückt der festliche Raum! Die Lichter funkeln am Weihnachtsbaum! O fröhliche Zeit! O seliger Traum!