
Gleich zwei Mieter forderten eine Mietminderung, da aufgrund nicht mehr zeitgemäßer Bausubstanz, Schimmelgefahr bestünde. Die Frage, ob die bloße Gefahr einen Mangel darstellt, beschäftigte abschließend den Bundesgerichtshof (BHG).
Wärmebrücken begünstigen Schimmelbildung
Die Wohnungen aus den 1960er und 1970er Jahren entsprechen den damaligen Normen und Vorschriften. Die Mieter gaben an, dass existierende Wärmebrücken die Schimmelpilzbildung – vor allem in der Heizperiode von Oktober bis März – begünstigen. Die Schimmelpilzbildung sei auch durch ausreichendes Lüften nicht zu vermeiden. Sie forderten eine Mietminderung und einen Vorschuss zur Mängelbeseitigung. Das zuständige Landgericht gab den Mietern zunächst Recht – nun hob der BHG das Urteil auf.
BHG hebt Urteil auf
Da die Bauart den damaligen Standards entspricht und im Mietvertrag nichts anderes vereinbart wurde, müssen die Mieter den Zustand der Wohnung hinnehmen. Wärmebrücken seien bei Gebäuden aus dieser Zeit durchaus üblich. Das vom Sachverständigen empfohlene zwei- bis dreimalige Stoßlüften pro Tag sei zumutbar. Eine Mietminderung ist deshalb unzulässig.
(BGH VIII ZR 271/17 und VIII ZR 67/18)
BFH verhandelt über Grundsteuer
Der Bundesfinanzhof (BFH) verhandelt erstmals über mehrere Verfahren zur neuen Grundsteuer – ein Tag mit Signalwirkung für Millionen Haus- und Wohnungseigentümerinnen und -eigentümer. Die Reform, die mehr Gerechtigkeit versprochen hatte, steht erneut auf dem Prüfstand. Für den gemeinnützigen Verband Wohneigentum ist der Verhandlungstag ein Weckruf an die Politik: Die bisherigen Bewertungsmodelle erzeugen neue Ungleichheiten, während […]
Baugenehmigungen im September 2025: +59,8 % zum Vorjahresmonat
Baugenehmigungen im Neubau von Januar bis September 2025 zum Vorjahreszeitraum:
Trotz gleichem Zinsniveau: Monatliche Belastung für Immobilienkäufer niedriger als vor 3 Jahren
Eine Analyse des Immobilienportals immowelt zur Veränderung der monatlichen Annuitätenrate (10 Jahre Zinsbindung) beim Wohnungskauf (75 Quadratmeter, Bestand) zeigt: