
Die KfW vergibt aktuell wieder Zuschüsse für den altersgerechten Umbau von Immobilien sowie den Erwerb von Immobilien, an denen entsprechende Maßnahmen durchgeführt wurden. Das Bundesinnenministerium stellt hierfür 75 Millionen Euro zur Verfügung.
Zuschüsse jetzt beantragen
Die KfW möchte barrierereduzierende Umbaumaßnahmen mit mindestens zehn Prozent der förderfähigen Kosten bezuschussen und geht von Mindestinvestitionskosten in Höhe von 2.000 Euro aus. Die Zuschüsse belaufen sich auf 200 bis 6.250 Euro. Der Antrag auf Zuschüsse muss vor Beginn der Umbauarbeiten gestellt werden. Da das Budget in den vergangenen Jahren bereits nach wenigen Monaten ausgeschöpft war, sollten Interessenten nicht zu lange warten.
Umbaumaßnahmen für altersgerechtes Wohnen
Die Reduzierung von Barrieren und ein altersgerechter Umbau ermöglichen es älteren Leuten, länger in ihrer gewohnten Umgebung zu bleiben. Experten empfehlen, mit der Planung und Durchführung frühzeitig zu beginnen. Je nach Wohnsituation müssen z. B. Schwellen reduziert, Zuwege barrierefrei gestaltet und Türen verbreitert werden. Auch viele Badezimmer sind mit wenigen Umbauarbeiten barrierefrei zu gestalten.
Trotz gleichem Zinsniveau: Monatliche Belastung für Immobilienkäufer niedriger als vor 3 Jahren
Eine Analyse des Immobilienportals immowelt zur Veränderung der monatlichen Annuitätenrate (10 Jahre Zinsbindung) beim Wohnungskauf (75 Quadratmeter, Bestand) zeigt:
Herbstlichen Nachbarschaftsfragen: Laub, Äpfel & Igelschutz
Herbstzeit ist Obst- und Laubzeit – und damit auch eine Hochsaison für Nachbarschaftsfragen. Immer wieder sorgt die Frage für Streit, wem die Äpfel vom Nachbarbaum gehören oder wer für das Laub zuständig ist. Die Rechtslage ist eindeutig, erläutert Annett Engel-Lindner vom Immobilienverband Deutschland (IVD).
Einbruchschutz: Wohnungseigentümer müssen Zustimmung einholen
Bauliche Veränderungen zum Schutz vor Einbrüchen in Wohnungen von Wohnungseigentümergemeinschaften betreffen stets das Gemeinschaftseigentum. Einzelne Wohnungseigentümer dürfen daher nicht im Alleingang Maßnahmen umsetzen, sondern benötigen vorab die Zustimmung der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) in Form eines Gestattungsbeschlusses. Darauf weist der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum (WiE) hin. Zugleich informiert WiE darüber, welche Schutzmaßnahmen Wohnungseigentümergemeinschaften gemeinschaftlich umsetzen und finanzieren […]