
Nachdem sich die Fraktionen von CDU/CSU und SPD auf einen Entwurf geeinigt haben, ist die Mietrechtsänderung vom Bundestag verabschiedet worden. Im Fokus der Reform steht vor allem der Mieterschutz. Am 14. Dezember muss das Gesetz noch den Bundesrat durchlaufen und könnte dann bereits zum 01.01.2019 in Kraft treten.
Geringere Kosten für Mieter
Mit Inkrafttreten der Reform können Vermieter bundesweit nur noch acht Prozent der Modernisierungskosten pro Jahr auf ihre Mieter umlegen (aktuell elf Prozent). Zudem darf die Miete innerhalb von sechs Jahren nur um maximal drei Euro je Quadratmeter steigen.
Eine erleichterte Berechnung der Modernisierungsumlage gibt es für Vermieter, die maximal 10.000 Euro investieren; 30 Prozent der Kosten werden für den Erhaltungsaufwand abgezogen, der Rest kann umlegt werden.
Regeln für Mietspiegel vereinfacht
In Regionen mit angespanntem Wohnungsmarkt darf der Vermieter höchstens zehn Prozent mehr als die ortsübliche Vergleichsmiete verlangen. Hat er jedoch vorher schon eine höhere Miete erzielt, muss er diese nicht senken, sofern er dem neuen Mieter unaufgefordert Auskunft über vorherige vereinbarte Mieten erteilt. Zudem sollen Mieter Verstöße gegen die Mietpreisbremse einfacher rügen können.
Einbruchschutz: Wohnungseigentümer müssen Zustimmung einholen
Bauliche Veränderungen zum Schutz vor Einbrüchen in Wohnungen von Wohnungseigentümergemeinschaften betreffen stets das Gemeinschaftseigentum. Einzelne Wohnungseigentümer dürfen daher nicht im Alleingang Maßnahmen umsetzen, sondern benötigen vorab die Zustimmung der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) in Form eines Gestattungsbeschlusses. Darauf weist der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum (WiE) hin. Zugleich informiert WiE darüber, welche Schutzmaßnahmen Wohnungseigentümergemeinschaften gemeinschaftlich umsetzen und finanzieren […]
Aufwärtstrend bei Baugenehmigungen
Im August 2025 wurde in Deutschland der Bau von 19.300 Wohnungen genehmigt. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, waren das 5,7 Prozent oder 1.000 Baugenehmigungen mehr als im August 2024. Dabei stieg die Zahl der genehmigten Wohnungen im Neubau um 5,2 Prozent oder 800 auf 15.800. Die Zahl genehmigter Wohnungen, die durch den Umbau bestehender Gebäude entstehen, […]
Mehrgenerationenwohnen: bei Älteren beliebter als bei Jüngeren
Eine aktuelle Umfrage im Auftrag des Online-Marktplatzes ImmoScout24 zeigt: 47 Prozent der Deutschen erwarten, dass Mehrgenerationenwohnen in Zukunft zunehmen wird. Gleichzeitig bewerten 55 Prozent diese Wohnform heute noch negativ. Für das eigene Alter können sich dann aber viele diese Lösung vorstellen – vor allem wenn die Lebensrealität konkret wird.