
Der Zentralverband „Das Deutsche Baugewerbe“ beklagt die zum Teil massiv gestiegenen Preise und die Knappheit der Baumaterialien. Diese belasten die Bauwirtschaft und sind mitverantwortlich für fehlende Aufträge, so Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer Zentralverband Deutsches Baugewerbe.
Extreme Preisanstiege
Nach den im August vorgelegten Zahlen, liegen die Preise für Schnittholz um mehr als 110 Prozent über dem Vorjahreswert und haben sich gegenüber dem Vormonat noch einmal um 14 Prozent erhöht. Auch bei Betonstahl haben sich die Preise um mehr als 80 Prozent gegenüber dem Vorjahreswert und noch einmal um ca. 11 Prozent gegenüber dem Vormonat erhöht. Laut dem Verband liegen auch Kunststoffe im Bereich von 30 bis 40 Prozent über den Vorjahreswerten. „Materialknappheit und weiter steigende Rohstoffpreise belasten weiterhin die Bauwirtschaft. Nach den Daten des Statistischen Bundesamtes gibt es gerade bei wichtigen Bauprodukten keine Entwarnung. Vorhandene Lieferschwierigkeiten bei anhaltend hoher Nachfrage quer durch die Branchen treiben weiter die Preise,“ so Felix Pakleppa.
Lieferschwierigkeiten bei Holz und Kunststoffen
Das Deutsche Baugewerbe beklagt diese Lieferschwierigkeiten: Fast die Hälfte der Unternehmen des Baugewerbes sehen sich mit Lieferschwierigkeiten bei Holz und Kunststoffen konfrontiert, bei Stahl sind es über 70 Prozent der Unternehmen. Über 90 Prozent der Unternehmen berichten über gestiegene Einkaufspreise bei Material. Über 70 Prozent der Unternehmen des Baugewerbes planen demnach die Weitergabe von Preiserhöhungen an die Kunden. Dies sei das Fazit einer im Handelsblatt zitierten Umfrage des Deutschen Industrie- und Handelskammertages e. V.
Trotz gleichem Zinsniveau: Monatliche Belastung für Immobilienkäufer niedriger als vor 3 Jahren
Eine Analyse des Immobilienportals immowelt zur Veränderung der monatlichen Annuitätenrate (10 Jahre Zinsbindung) beim Wohnungskauf (75 Quadratmeter, Bestand) zeigt:
Herbstlichen Nachbarschaftsfragen: Laub, Äpfel & Igelschutz
Herbstzeit ist Obst- und Laubzeit – und damit auch eine Hochsaison für Nachbarschaftsfragen. Immer wieder sorgt die Frage für Streit, wem die Äpfel vom Nachbarbaum gehören oder wer für das Laub zuständig ist. Die Rechtslage ist eindeutig, erläutert Annett Engel-Lindner vom Immobilienverband Deutschland (IVD).
Einbruchschutz: Wohnungseigentümer müssen Zustimmung einholen
Bauliche Veränderungen zum Schutz vor Einbrüchen in Wohnungen von Wohnungseigentümergemeinschaften betreffen stets das Gemeinschaftseigentum. Einzelne Wohnungseigentümer dürfen daher nicht im Alleingang Maßnahmen umsetzen, sondern benötigen vorab die Zustimmung der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) in Form eines Gestattungsbeschlusses. Darauf weist der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum (WiE) hin. Zugleich informiert WiE darüber, welche Schutzmaßnahmen Wohnungseigentümergemeinschaften gemeinschaftlich umsetzen und finanzieren […]