Mülltonne vor der Wohnung muss geduldet werden 14. Juni 2018

Mülltonne vor der Wohnung muss geduldet werden

Die Vermieterin einer Wohnanlage verlegte den Stellplatz der Gemeinschaftsmülltonnen. Ein Mieter im Erdgeschoss fühlte sich dadurch beeinträchtigt und minderte seine Miete – zu Unrecht, wie das Amtsgericht Brandenburg an der Havel entschied.

Hintergrund: Bessere Erreichbarkeit der Mülltonnen
Damit die Mülltonnen für alle Mieter besser erreichbar sind, verlegte die Vermieterin einer Wohnanlage den Stellplatz der Gemeinschaftstonnen. Ein Bewohner, dessen Wohnung nur zehn Meter vom neuen Stellplatz entfernt liegt, war damit nicht einverstanden. Er fühlte sich durch die Tonnen beeinträchtigt und minderte seine Bruttomiete um zehn Prozent. Die Vermieterin erkannte den Mangel nicht an und klagte.

Kein Recht auf Mietminderung
Das Amtsgericht gab der Vermieterin Recht. Es gehöre zum vertragsgemäßen Gebrauch einer Wohnanlage, einen zumutbaren Platz zum Aufstellen der Mülltonnen auszuwählen. Geräusche durch das Öffnen und Schließen der Tonnen, die optische Beeinträchtigung sowie gewisse Geruchsbelästigungen gehören zum üblichen Lebensrisiko von jemandem, der in einer größeren Wohnanlage eine Erdgeschosswohnung bezieht. Diese unerhebliche Minderung der Gebrauchstauglichkeit rechtfertigt keine Kürzung der Miete. (Amtsgericht Brandenburg an der Havel 31 C 156/16)

Zurück in die Artikelübersicht

08 Okt

Breiter Protest gegen Wohngeld-Kürzungen: Eigentümerverbände und Mieterbund fordern Nachbesserung

Der Verband Wohneigentum kritisiert geplante Halbierung der Heizkostenkomponente und Aussetzung der turnusmäßig anstehenden Anpassung. Auch Eigentümerinnen und Eigentümer haben Anspruch auf Wohngeld. Über die Wohngeldreform wird fast nur aus Sicht von Mieterinnen und Mietern diskutiert. Dabei können auch Eigentümer mit kleinem Einkommen Wohngeld bekommen, und die geplanten Kürzungen beträfen sie genauso.

Artikel weiterlesen

01 Okt

Start der Heizperiode: Was Vermieter jetzt beachten müssen

Mit Beginn der Heizperiode am 1. Oktober müssen Vermieter sicherstellen, dass ihre vermieteten Wohnungen ausreichend beheizt werden können. Dabei kann auch eine Nachtabsenkung der Temperatur beschlossen werden. Wichtig ist außerdem eine regelmäßige Wartung der Heizungsanlage. Was für vermietende Wohnungseigentümer gilt, hat der bundesweite Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum (WiE) zusammengestellt.

Artikel weiterlesen

24 Sep

Heizspiegel 2026: Das Zeitalter günstiger fossiler Energie ist vorbei

Die Heizkosten steigen wieder – und werden in den kommenden Jahren für viele Haushalte zur Dauerbelastung. Insbesondere das Heizen mit Erdgas und Holzpellets war im Abrechnungsjahr 2025 deutlich teurer als zuvor. Langfristig drohen vor allem bei fossilen Energieträgern weitere Kostensteigerungen.

Artikel weiterlesen