Nebenkostenprivileg: Wegfall ab dem 1. Juli 13. Juni 2024

Nebenkostenprivileg: Wegfall ab dem 1. Juli

Bislang stellte in der Regel der Vermieter den Kabelanschluss bereit. Die Kosten für den Anschluss wurden dann über die Betriebskosten umgelegt. Das sogenannte Nebenkostenprivileg fällt ab dem 1. Juli 2024 weg. Die Umlage über die Nebenkosten ist dann nicht mehr erlaubt.

Was ändert sich mit dem Wegfall?

Bisher war es vor allem in Mehrfamilienhäusern geläufig, dass der Vermieter einen gemeinsamen Kabelanschluss abgeschlossen und die Kosten hierfür auf die Betriebskosten umgelegt hat. Mieter mussten diese Kosten bezahlen, auch wenn sie den vom Vermieter bereitgestellten Kabelanschluss gar nicht genutzt haben. Ab dem 1. Juli 2024 entfällt das sogenannte Nebenkostenprivileg.

Mieter können dann selbst entscheiden, ob sie einen Kabelanschluss nutzen möchten oder auf Antenne, Satellit oder internetbasiertes Fernsehen umstellen. Wenn Mieter weiterhin fernsehen möchten, müssen sie sich selbst um einen Anschluss kümmern und können ihren Vertragspartner frei wählen.

Wegfall des Nebenkostenprivilegs: Fristen und Kosten

Vermieter haben für die Kündigung eines Sammelvertrags für Kabelanschlüsse ein Sonderkündigungsrecht zum 30. Juni 2024. Das bedeutet, sie dürfen den Vertrag bis zu diesem Zeitpunkt ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen.

Zahlen Mieter neben der Grundmiete Vorauszahlungen für Betriebskosten, müssen die Vorauszahlungen ab Juli 2024 um die bisher für den Kabelanschluss veranschlagten Kosten reduziert werden. Denn diese Betriebskostenumlage entfällt ab diesem Zeitpunkt. Darauf weist der Deutsche Mieterbund (DMB) hin. Einen Sonderfall stellt laut DMB die sogenannte „Inklusivmiete“ dar: Sind die Kosten für den Kabelanschluss in der Grundmiete enthalten und werden nicht als Betriebskosten abgerechnet, ändert sich die Miethöhe durch den Wegfall des Nebenkostenprivilegs nicht.

Zurück in die Artikelübersicht

12 Jun

Achtung vor Betrugsmaschen auf dem Wohnungsmarkt

Immer häufiger nutzen Betrüger den angespannten Wohnungsmarkt aus, um mit gefälschten Wohnungsanzeigen und falschen Versprechungen Kautionen und Vorauszahlungen von Interessenten zu ergaunern.

Artikel weiterlesen

05 Jun

Heizkosten 2024: Fernwärme rund 30 Prozent teurer

Die Heizkostenabrechnung für das Jahr 2024 wird für viele Mieterinnen und Mietern zu einer unangenehmen Überraschung: Insbesondere Fernwärme-​Kunden müssen deutlich tiefer in die Tasche greifen. Für eine 70-m²-​Musterwohnung liegen ihre Kosten mit durchschnittlich 1055 Euro rund 225 Euro über dem Vorjahresniveau (Gas 864 Euro (plus 53 Euro), Öl 892 Euro (minus 127 Euro)). Hintergrund für […]

Artikel weiterlesen

29 Mai

Jahresabrechnungen von WEGs: Darauf sollten Sie bei der Prüfung achten

Spätestens bis zum 30. Juni sollten Wohnungseigentümer die Jahresabrechnung von ihrer Verwaltung erhalten. Dabei gilt: Die Prüfung sollte nicht allein dem Verwaltungsbeirat überlassen bleiben. Jeder Eigentümer ist gut beraten, zumindest die eigene Einzelabrechnung sorgfältig zu kontrollieren. Wohnen im Eigentum (WiE) hat zusammengestellt, worauf bei der Prüfung besonders zu achten ist – und erklärt, wie vorzugehen […]

Artikel weiterlesen