
Angesichts steigender Strom- und Heizkosten möchten viele Menschen weniger heizen und auf den Komfort warmer Zimmer verzichten. Doch das ist nicht immer eine gute Idee: zu kühle Räume begünstigen die Schimmelbildung und verursachen Schäden an der Bausubstanz. Auch Mieter sind in der Pflicht, Schäden zu vermeiden.
Lüften ist wichtig
Verunreinigungen der Innenraumluft sind einerseits bedingt durch die bloße Anwesenheit von Menschen, die Sauerstoff verbrauchen und Kohlendioxid ausatmen sowie Körpergerüche abgeben. Andererseits entstehen sie bei einer Reihe von Aktivitäten, wie Tabakrauchen, Kochen oder Heizen. Durch Kochen, Waschen und Baden freigesetzte Feuchtigkeit sowie durch Feuchtigkeit im Mauerwerk kann die Schimmelbildung begünstigt werden, was zu weiteren gesundheitlichen Problemen führen kann, mahnt das Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV).
Richtig lüften, richtig heizen
Im Sommer sollte daher mehrmals täglich für 20 bis 30 Minuten gelüftet werden. Am effizientesten ist es, alle Fenster und Zimmertüren gleichzeitig zu öffnen, damit die Luft zirkulieren kann. Im Winter reichen fünf bis zehn Minuten. Dabei unbedingt die Heizung abdrehen, sofern keine Thermostate eingebaut sind, die das Lüften erkennen. Beim oder nach dem Kochen, Wäsche trocknen oder Duschen sollte zusätzlich gelüftet werden, da hier feuchte Raumluft entsteht. Räume sollten mindestens 16 bis 17 Grad warm sein, um Schimmelbildung zu vermeiden. In trockenen Fluren reichen 15 Grad.
Gartenarbeit im Herbst: Rechte und Pflichten an der Grundstücksgrenze
Jetzt geht es im Garten wieder los: Hecken werden zurückgeschnitten, Bäume gepflegt, Laub zusammengeharkt und Fallobst eingesammelt. Gerade im Herbst stellt sich für viele Eigentümer die Frage, was auf dem eigenen Grundstück erlaubt ist und wo Nachbarrecht und Naturschutz Grenzen setzen.
Breiter Protest gegen Wohngeld-Kürzungen: Eigentümerverbände und Mieterbund fordern Nachbesserung
Der Verband Wohneigentum kritisiert geplante Halbierung der Heizkostenkomponente und Aussetzung der turnusmäßig anstehenden Anpassung. Auch Eigentümerinnen und Eigentümer haben Anspruch auf Wohngeld. Über die Wohngeldreform wird fast nur aus Sicht von Mieterinnen und Mietern diskutiert. Dabei können auch Eigentümer mit kleinem Einkommen Wohngeld bekommen, und die geplanten Kürzungen beträfen sie genauso.
Start der Heizperiode: Was Vermieter jetzt beachten müssen
Mit Beginn der Heizperiode am 1. Oktober müssen Vermieter sicherstellen, dass ihre vermieteten Wohnungen ausreichend beheizt werden können. Dabei kann auch eine Nachtabsenkung der Temperatur beschlossen werden. Wichtig ist außerdem eine regelmäßige Wartung der Heizungsanlage. Was für vermietende Wohnungseigentümer gilt, hat der bundesweite Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum (WiE) zusammengestellt.