Schleswig-Holstein schafft Mietpreisbremse ab 14. März 2019

Schleswig-Holstein schafft Mietpreisbremse ab

Die Landesregierung von Schleswig-Holstein betrachtet die Mietpreisbremse als gescheitert und lässt sie als erstes Bundesland vorzeitig auslaufen. Bereits zum 30.11.2019 soll die Mietpreisbremse abgeschafft werden. Auch die Absenkung der Kappungsgrenze für Mieterhöhungen läuft an diesem Tag in Schleswig-Holstein aus.

Neue Maßnahmen für bezahlbaren Wohnraum
Um bezahlbaren Wohnraum zu schaffen, hat die Landesregierung eine Reihe von Maßnahmen beschlossen. So soll neues Bauland geschaffen und bestehendes besser genutzt werden, Wohneigentum soll gefördert und die Bedingungen für den Wohnungsbau verbessert werden. Außerdem plant die Regierung, gegen „Miethaie“ vorzugehen.

Mietpreisbremse gilt seit 2015
Die Mietpreisbremse gilt seit 2015 in zwölf Kommunen in Schleswig-Holstein, darunter Kiel, Sylt, Wentorf bei Hamburg und Norderstedt. Sie sieht vor, dass die Miete bei Wiedervermietung höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen darf.
In insgesamt 15 Kommunen ist die Kappungsgrenze für Mieterhöhungen in bestehenden Mietverhältnissen von 20 auf 15 Prozent innerhalb von drei Jahren abgesenkt.

Zurück in die Artikelübersicht

01 Jan

Was 2026 für Immobilieneigentümer und Vermieter wichtig ist

2026 treten zahlreiche gesetzliche Neuerungen in Kraft, die Immobilieneigentümer, Vermieter und Verwalter beachten müssen. Dazu zählen Änderungen im Mietrecht, Anpassungen bei energetischen Vorschriften, neue Rahmenbedingungen für Modernisierungen und eine angepasste Förderkulisse. Der Immobilienverband Deutschland IVD Bundesverband der Immobilienberater, Makler, Verwalter und Sachverständigen e. V. (IVD) verschafft einen Überblick.

Artikel weiterlesen

25 Dez

Jahresende: Verjährung von Ansprüchen kann für Wohnungseigentümergemeinschaften teuer werden

Wohnungseigentümergemeinschaften, die noch offene Forderungen aus dem Jahr 2022 haben, sollten schnell aktiv werden, rät der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum (WiE). Am 31. Dezember 2025 verjähren viele Forderungen, die im Jahr 2022 fällig geworden sind; das betrifft auch Hausgeldrückstände.

Artikel weiterlesen