
Die Jahresproduktion Solarstrom aus dem Jahre 2017 wurde bereits jetzt erreicht. 2018 verspricht, ein Rekordjahr zu werden. Energieexperten sind zufrieden, üben jedoch Kritik am aktuellen Modell.
1,7 Millionen Anlagen sorgen für Rekordernte
Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW Solar) teilt in einer aktuellen Meldung mit, dass die in Deutschland installierten 1,7 Millionen Solaranlagen bereits jetzt so viel Energie erzeugt haben, wie im gesamten letzten Jahr. Rund vierzig Milliarden Kilowattstunden wurden in den ersten drei Quartalen 2018 produziert – das sind über elf Prozent mehr, als im Vorjahreszeitraum.
BSW Solar: „Politische Neubewertung nötig“
Energieexperten sehen das Potenzial der alternativen Energieversorgung längst nicht ausgeschöpft. Carsten Körnig, BSW-Hauptgeschäftsführer fordert: „Nach sensationellen Erfolgen bei der Kostensenkung ist jetzt der Zeitpunkt für eine politische Neubewertung und eine deutliche Beschleunigung des Solartechnikausbaus gekommen“. Konkret fordert der BSW von der Politik insbesondere eine umgehende Aufhebung des 52-Gigawatt-Deckels im EEG, eine Vervielfachung der jährlichen Photovoltaik-Ausbauziele für Solarparks, Wohn- und Gewerbequartiere sowie die Beseitigung ungerechtfertigter Abgaben für solare Selbstversorger und Mieterstrombezieher.
Kommunale Wärmeplanung: Was Eigentümer beachten sollten
Fernwärme wird in zentralen Heizkraftwerken produziert, die häufig eine Kombination aus fossilen Brennstoffen, Biomasse und regenerativen Energien nutzen. Diese Energie läuft durch Fernwärmenetze. Derzeit werden bundesweit rund 16 Prozent der deutschen Wohnungen mit Fernwärme beheizt. Welche Gebäude künftig mit Fernwärme beheizt werden können, ist Gegenstand der kommunalen Wärmeplanung, die alle Kommunen vornehmen müssen. Einige Kommunen […]
BG-Urteil: Untervermietung darf kein Instrument zur Gewinnerzielung sein
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit seiner aktuellen Entscheidung zur Untervermietung den Mieterschutz deutlich gestärkt, das meldet der Deutsche Mieterbund (DMB). Der BGH stellt klar, dass das gesetzliche Recht auf Untervermietung nicht dazu missbraucht werden darf, auf Kosten von Untermietenden erhebliche Gewinne zu erzielen oder die Mietpreisbremse zu umgehen.
Hausordnung vs. Helau: Was an Karneval rechtlich gilt
Mieter und Vermieter müssen in den Karnevalshochburgen während der fünften Jahreszeit einige Besonderheiten etwa bei den Ruhezeiten und möglichen Schäden beachten. Darauf weist der Immobilienverband Deutschland IVD West, hin.