Ein wenig früher als erwartet, wurde zum 18. September das Baukindergeld auf den Weg gebracht. Ab sofort können die Anträge online bei der KfW gestellt werden – auch rückwirkend.
Baukindergeld bei Ersterwerb
Das Baukindergeld gilt für Neubauten und den Ersterwerb von Wohneigentum und „soll es Familien mit Kindern und Alleinerziehenden leichter machen, ein eigenes Haus oder eine Eigentumswohnung zu finanzieren“, so die KfW. Gefördert werden Familien und Alleinerziehende mit mindestens einem im Haushalt lebenden Kind unter 18 Jahren, deren Haushaltsjahreseinkommen 75.000 Euro, zzgl. 15.000 Euro pro Kind, nicht übersteigt. Der Zuschuss in Höhe von 1.200 Euro je Kind und Jahr wird zehn Jahre lang ausgezahlt.
Antragstellung
Förderfähige Familien und Alleinerziehende können das Baukindergeld ab sofort online bei der KfW beantragen. Rückwirkend wird der Zuschuss ab dem 1. Januar 2018 gewährt. Beim Erwerb einer Bestandsimmobilie gilt das Datum auf dem notariellen Kaufvertrag, bei Neubauten das Datum der Baugenehmigung. Das Baukindergeld ist zeitlich begrenzt: Anträge können zunächst nur bis zum 31. Dezember 2020 gestellt werden.
Maklerquote stabilisiert sich im zweiten Quartal 2025
Eine aktuelle Analyse von Sprengnetter und ImmoScout24 belegt: Die Maklerquote stabilisiert sich im zweiten Quartal 2025 erfolgreich auf hohem Niveau und unterstreicht die Bedeutung professioneller Immobilienvermarktung.
Wohnungsleerstand: bis zu 150.000 Euro Förderung möglich
Zur Unterstützung von Privatpersonen beim Erwerb und der Modernisierung von selbstgenutztem Wohneigentum startet in Thüringen das neue Förderprogramm „EigenheimPlus“. Das Programm wird von der Thüringer Aufbaubank (TAB) als zinsvergünstigtes Weiterleitungsdarlehen im Hausbankverfahren umgesetzt.
Starkregen: So können Sie Ihre Immobilie schützen
Starkregenereignisse treten immer häufiger auf und können zu erheblichen Schäden an Wohngebäuden führen. Der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum (WiE) informiert darüber, welche Schutzmaßnahmen Immobilieneigentümer ergreifen können und welche Versicherung sinnvoll ist. Da in der Regel Gemeinschaftseigentum betroffen ist, muss über entsprechende Maßnahmen in Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs) ein Beschluss in der Eigentümerversammlung gefasst werden.