
Eine installierte Überwachungskamera darf nicht auf das Nachbargrundstück gerichtet werden – auch nicht, wenn sie dort gar nichts aufzeichnet. So entschied das Amtsgericht München.
Hintergrund: Nachbar fühlt sich überwacht
Der Nachbar des Klägers hatte auf seinem Grundstück eine Kamera installiert, die bei Bewegungen auf dem eigenen Grundstück Fotos macht. Sie war so eingestellt, dass sie zwar das Nachbargrundstück erfasst, aber auf Bewegungen dort nicht reagiert. Theoretisch war es deshalb möglich, dass der Kläger zufällig auf Aufnahmen zu sehen ist. Der Kläger fühlte sich überwacht und führte an, dass die Kamera problemlos an anderer Stelle befestigt werden könnte, ohne dabei sein Grundstück zu überwachen.
Urteil: Kamera muss weg
Die Richterin gab dem Kläger Recht. „[…] bei der Installation von Anlagen der Überwachung auf einem Privatgrundstück muss sichergestellt sein, dass weder der angrenzende öffentliche Bereich noch benachbarte Privatgrundstücke oder der gemeinsame Zugang von den Kameras erfasst werden“. Auch wenn unklar sei, ob der Kläger überhaupt fotografiert oder gefilmt wird, bestehe durch die Platzierung der Kamera eine Verdachtssituation, die den Kläger in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht einschränkt. (Amtsgericht München 172 C 14702/17)
KfW-Förderung „Jung kauft Alt“: Höhere Kredite ab August 2026
Kreditsumme bei „Jung kauft Alt“ steigt deutlich auf 140.000 Euro bis 180.000 Euro / abhängig von Zahl der Kinder Zinsen werden aus Mitteln des Bundes verbilligt: Heutiger Zins bei 0,53 Prozent effektiv bei 35 Jahren Laufzeit und 10 Jahren Zinsbindung Antragstellende verpflichten sich zu energetischer Sanierung binnen 54 Monaten nach Förderzusage / Sanierung in Einzelmaßnahmen […]
Pendeln lohnt sich: So stark sinken Wohnungspreise im Umland
Eine Analyse des Immobilienportals immowelt für die 15 größten Städte zeigt, wie stark die Angebotspreise von Eigentumswohnungen mit zunehmender Entfernung sinken:
BEG-Reform 2026: Scharfe Kritik an gekürzten Sanierungsförderungen
Der gemeinnützige Verband Wohneigentum übt scharfe Kritik an den zum 21. Juli 2026 in Kraft tretenden Kürzungen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Zwar enthalte die Reform einzelne begrüßenswerte Verbesserungen, insgesamt schwächen die Kürzungen aber die Investitionsbereitschaft von Menschen mit Haus oder Eigentumswohnung. Und das ausgerechnet zu einem Zeitpunkt, zu dem Deutschland seine Klimaziele im […]