Das Eckpunktepapier für den Mietendeckel wurde bereits beschlossen, im Oktober soll der entsprechende Gesetzentwurf folgen. Berlin möchte ab 2020 die Mieten von privaten, kommunalen und gemeinnützigen Gesellschaften einfrieren. Zudem sollen Mieten, die zu diesem Zeitpunkt eine Höchstgrenze überschreiten, abgesenkt werden – ansonsten drohen Bußgelder in Höhe von bis zu 500.000 Euro. Der Mietendeckel soll zunächst fünf Jahre, rückwirkend ab dem 18. Juni 2019, gelten.
Rechtliche Bedenken gegen den Mietendeckel
Private Eigentümer, Interessenverbände und Wohnungsgesellschaften begehren auf: Viele haben bereits Rechtsanwaltskanzleien beauftragt, die den Beschluss prüfen. Sie befürchten Verluste und einen Investitionsstopp. „Eine fünfjährige Mietendeckelung wird dazu führen, dass private Eigentümer entweder ihre Wohnungen verkaufen oder keine Modernisierungen mehr durchführen, sodass die Wohnqualität drastisch sinken wird“, so die Befürchtung des Eigentümerverbandes Haus & Grund.
Fraktion hält Mietendeckel für rechtssicher
Das von der Berliner SPD in Auftrag gegebene Expertengutachten kommt zu dem Schluss, dass der Mietendeckel rechtssicher ist. Es besagt, dass die Gesetzgebungskompetenz bei den Ländern liegt und Berlin somit aktiv werden und den Mietendeckel einführen darf.
Nach Haushaltsurteil: Preisbremsen laufen aus, Förderungen gestoppt
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts über den Bundeshaushalt hat Folgen für Mieter, Eigentümer und Wohnungsunternehmen. Die gerade erst beschlossene Verlängerung der Strom- und Gaspreisbremsen kommt nun doch nicht: Die Preisbremsen laufen nur noch bis Ende des Jahres. Zudem wurden Förderprogramme der KfW-Bank gestoppt, die den Bereich Wohnen und Bauen betreffen.
Rheinland-Pfalz führt Solarpflicht für öffentliche Neubauten ein
Der Landtag in Mainz hat das Landessolargesetz novelliert. Ab Januar 2024 müssen alle öffentlichen Neubauten mit Solarstromanalagen ausgerüstet werden. Dies gilt auch bei Dachsanierungen von Bestandsgebäuden. Für private Eigentümer gilt eine Sonderregelung.
Herbststürme: richtig vorbeugen und handeln
Die ersten Herbststürme ziehen durchs Land: die meisten davon sind harmlos und hinterlassen keine großen Schäden. Doch wie können Mieter und Eigentümer Schäden vorbeugen? Welches Verhalten ist im Schadensfall richtig? Ein kleiner Überblick.