
Immer häufiger werden gegen die sommerliche Hitze Klimageräte eingesetzt. Rund 140.000 Geräte kommen hierzulande jährlich dazu, so das Umweltbundesamt. Das ist schlecht für die Umwelt, aber auch für den eigenen Geldbeutel, denn Klimageräte sind echte Stromfresser. Der Verband Privater Bauherren (VPB) erklärt, wie man auch ohne Klimagerät angenehme Temperaturen im Haus erreicht.
Einfache Maßnahmen gegen die Sommerhitze
Einfach, aber effizient: Tagsüber die Fenster und Jalousien schließen, nachts auf Durchzug lüften. Außenliegende Rollos und Markisen halten die Hitze am besten fern. Zudem sollten alle unnötigen Geräte sowie Lichter abgeschaltet werden – auch der Standby-Modus erzeugt Wärme. Für ein wenig Abkühlung bei vergleichsweise geringem Stromverbrauch sorgen Deckenventilatoren.
Schon beim Bauen an den Sommer denken
Bei Neubauten schreibt die Energiesparverordnung die Einhaltung des sommerlichen Wärmeschutzes vor – hierfür reicht in der Regel eine gut gedämmte Außenhaut. An der Südseite sollten Jalousien sowie Dachüberstände geplant werden, um eine ordentliche Beschattung zu erreichen. Pergolen, helle Außenwandfarben sowie Fassadengrün sorgen für zusätzliche Kühlung. Eine entsprechende Nachrüstung ist auch bei den meisten Bestandsbauten möglich.
Was 2026 für Immobilieneigentümer und Vermieter wichtig ist
2026 treten zahlreiche gesetzliche Neuerungen in Kraft, die Immobilieneigentümer, Vermieter und Verwalter beachten müssen. Dazu zählen Änderungen im Mietrecht, Anpassungen bei energetischen Vorschriften, neue Rahmenbedingungen für Modernisierungen und eine angepasste Förderkulisse. Der Immobilienverband Deutschland IVD Bundesverband der Immobilienberater, Makler, Verwalter und Sachverständigen e. V. (IVD) verschafft einen Überblick.
Jahresende: Verjährung von Ansprüchen kann für Wohnungseigentümergemeinschaften teuer werden
Wohnungseigentümergemeinschaften, die noch offene Forderungen aus dem Jahr 2022 haben, sollten schnell aktiv werden, rät der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum (WiE). Am 31. Dezember 2025 verjähren viele Forderungen, die im Jahr 2022 fällig geworden sind; das betrifft auch Hausgeldrückstände.