Union und SPD planen Pflicht zur Elementarschadenversicherung 24. Apr. 2025

Union und SPD planen Pflicht zur Elementarschadenversicherung

Der gemeinnützige Verband Wohneigentum, bundesweit der größte Verband für selbstgenutztes Wohneigentum, lehnt eine im Koalitionsvertrag vorgeschlagene Elementarschaden-Pflichtversicherung ohne Opt-Out-Lösung ab. „Das wäre ein unzulässiger Eingriff in die individuelle Autonomie und käme einer Bevormundung von Wohneigentümern gleich“, kritisiert Verbandspräsident Peter Wegner.

Hausbesitzer müssten die Freiheit haben, je nach ihren individuellen Möglichkeiten zu entscheiden, welche finanziellen Verpflichtungen sie eingehen möchten und welche nicht. Peter Wegner: „Der Staat darf sich bei der Gefährdung unseres Gebäudebestands durch allgemein verursachte Klimawandelfolgen nicht aus der Verantwortung ziehen. Natürlich übernehmen Hausbesitzer auch selbst Verantwortung. Aber diese gewaltige Aufgabe kann nur gesamtgesellschaftlich gelöst werden.“

Für die Opt-Out-Lösung

Der Verband Wohneigentum plädiert dringend für die Opt-Out-Lösung: Versicherer werden verpflichtet, beim Abschluss einer Gebäudeversicherung den Baustein Elementarschadenversicherung allen Haushalten mit anzubieten, Eigentümer können ihn aber abwählen. Peter Wegner: „Eine Versicherung gegen Elementarschäden ist grundsätzlich zu empfehlen. Mit dem Opt-Out-Modell bleibt die Eigentümer-Autonomie gewahrt und es stellt sicher, dass auch Haushalte in Hochrisikogebieten Versicherungsschutz bekommen können.“

Gegen die Opt-Out-Lösung

Der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum (WiE) begrüßt die im Koalitionsvertrag geplante Einführung einer verpflichtenden Elementarschadenversicherung.

Seit langem setzt sich der Verband für eine Pflichtversicherung ein – ergänzt durch staatliche Präventionsmaßnahmen, etwa im Hochwasserschutz, und einen stärkeren Verbraucherschutz bei Versicherungsbedingungen. Positiv bewertet WiE daher auch, dass nach dem Koalitionsvertrag Planungsbehörden in den Ländern Verantwortung bei der Bauleitplanung in besonders schadensgefährdeten Gebieten übernehmen sollen. Dabei geht es um Staatshaftungsregeln der planenden Körperschaften, die neue Baugebiete in bisher unbesiedelten Arealen trotz erheblicher Risiken ausweisen.

Im Gegensatz zum Verband Wohneigentum sieht WiE die im Raum stehende Opt-Out-Lösung kritisch. „Eine Opt-Out-Regelung hilft Wohnungseigentümern nur dann, wenn ein Verzicht auf die Versicherung allstimmig beschlossen werden muss“, erklärt Dr. Sandra von Möller. „Ansonsten kann der Versicherungsschutz zu Lasten einzelner Wohnungseigentümer durch die Mehrheit ausgehebelt werden, was im Schadensfall existenzbedrohend sein kann.“

Für Prävention

Der Verband Wohneigentum spricht sich zudem für eine verbesserte Prävention durch alle beteiligten Akteure aus. Dabei gehe es zum einen um generelle Maßnahmen wie die verantwortungsbewusste Vergabe von Baugrundstücken oder die Ertüchtigung von Kanalsystemen, aber auch um die Einzelinitiative von Hausbesitzern, die ihre Immobilie mit Barriere-Systemen sichern oder ihr Grundstück entsiegeln.

Zurück in die Artikelübersicht

12 Jun

Achtung vor Betrugsmaschen auf dem Wohnungsmarkt

Immer häufiger nutzen Betrüger den angespannten Wohnungsmarkt aus, um mit gefälschten Wohnungsanzeigen und falschen Versprechungen Kautionen und Vorauszahlungen von Interessenten zu ergaunern.

Artikel weiterlesen

05 Jun

Heizkosten 2024: Fernwärme rund 30 Prozent teurer

Die Heizkostenabrechnung für das Jahr 2024 wird für viele Mieterinnen und Mietern zu einer unangenehmen Überraschung: Insbesondere Fernwärme-​Kunden müssen deutlich tiefer in die Tasche greifen. Für eine 70-m²-​Musterwohnung liegen ihre Kosten mit durchschnittlich 1055 Euro rund 225 Euro über dem Vorjahresniveau (Gas 864 Euro (plus 53 Euro), Öl 892 Euro (minus 127 Euro)). Hintergrund für […]

Artikel weiterlesen

29 Mai

Jahresabrechnungen von WEGs: Darauf sollten Sie bei der Prüfung achten

Spätestens bis zum 30. Juni sollten Wohnungseigentümer die Jahresabrechnung von ihrer Verwaltung erhalten. Dabei gilt: Die Prüfung sollte nicht allein dem Verwaltungsbeirat überlassen bleiben. Jeder Eigentümer ist gut beraten, zumindest die eigene Einzelabrechnung sorgfältig zu kontrollieren. Wohnen im Eigentum (WiE) hat zusammengestellt, worauf bei der Prüfung besonders zu achten ist – und erklärt, wie vorzugehen […]

Artikel weiterlesen