Vorschlag: Bestellerprinzip für Immobilienkauf 23. Aug. 2018

Vorschlag: Bestellerprinzip für Immobilienkauf

Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) lässt aktuell prüfen, ob sich das Bestellerprinzip auch auf Immobilienverkäufe übertragen lässt. Dann müsste derjenige den Makler bezahlen, der ihn beauftragt hat – in der Regel ist dies der Verkäufer.

Maklergebühren schwanken deutschlandweit
Für Mietwohnungen wurde das Bestellerprinzip bereits 2015 eingeführt und soll Mieter finanziell entlasten. Die Maklerprovision schwankt in Deutschland zwischen 5,95 und 7,14 Prozent. In Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg und Hessen zahlt der Käufer die Provision komplett, in den anderen Bundesländern wird sie üblicherweise zwischen Käufer und Verkäufer geteilt. SPD, die Grünen und die Linke unterstützen das Vorhaben und waren bereits im letzten Bundestagswahlkampf für das Bestellerprinzip bei Immobilienverkäufen.

Gegenwind von Maklern und Immobilienverbänden
Makler und Immobilienverbände befürchten jedoch, dass Verkäufer die Maklergebühren zukünftig auf den Verkaufspreis aufschlagen könnten – was wiederum die anderen Erwerbsnebenkosten erhöhen würde. Sie fordern, stattdessen die Erwerbsnebenkosten zu senken oder Freibeträge einzuführen. Vielen Ersterwerbern wird der Kauf durch stetig ansteigende Erwerbsnebenkosten erschwert: Diese machen gebietsweise rund 15 Prozent des Kaufpreises aus.

Zurück in die Artikelübersicht

08 Jan

Von Fernwärmeausbau bis E-Mobilität: Welche Vorhaben die Politik in 2026 angehen sollte

Was hat sich seit der Wahl des neuen Bundestags im Februar 2025 für Wohnungseigentümerinnen und Wohnungseigentümer geändert? Der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum (WiE) hatte die Parteien damals mit Wahlprüfsteinen auf wichtige Vorhaben aufmerksam gemacht. Viele der geplanten Maßnahmen, die die Situation für Wohnungseigentümer verbessern könnten, sind jedoch bislang nur zögerlich umgesetzt worden. Wohnen im Eigentum […]

Artikel weiterlesen

01 Jan

Was 2026 für Immobilieneigentümer und Vermieter wichtig ist

2026 treten zahlreiche gesetzliche Neuerungen in Kraft, die Immobilieneigentümer, Vermieter und Verwalter beachten müssen. Dazu zählen Änderungen im Mietrecht, Anpassungen bei energetischen Vorschriften, neue Rahmenbedingungen für Modernisierungen und eine angepasste Förderkulisse. Der Immobilienverband Deutschland IVD Bundesverband der Immobilienberater, Makler, Verwalter und Sachverständigen e. V. (IVD) verschafft einen Überblick.

Artikel weiterlesen