WEG-Urteil: Einfahrt ist kein Parkplatz 22. März 2018

WEG-Urteil: Einfahrt ist kein Parkplatz

Die Bewohner und Besucher einer Wohnung einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) parkten gelegentlich Fahrzeuge in der gemeinsamen Einfahrt – und zogen damit den Unmut der anderen Mitglieder auf sich. Das Landesgericht Dortmund entschied sich für einen Mittelweg.

Urteil: Das Parken ist unzulässig

Die Unterlassungsklage der WEG-Mitglieder hatte nur teilweise Erfolg: Die Einfahrt darf befahren werden und Fahrzeuge dürfen dort zum kurzfristigen Be- und Entladen abgestellt werden. Das Parken auf der Fläche ist jedoch unzulässig. Wenn jedes Mitglied die Fläche kurzzeitig befahren und zum Be- und Entladen nutzen kann, ist der gleichberechtigte Gebrauch gewährleistet. Erst, wenn ein Bewohner die Fläche länger blockiert, liegt eine Ungleichbehandlung vor.

Wortwahl in der Teilungserklärung

Wäre das Befahren der Fläche generell unzulässig, müsste sie in der Teilungserklärung der WEG als „Zuwegung“ oder „Zugang“ bezeichnet werden; das Wort „Einfahrt“ zeigt jedoch, dass ein Befahren zulässig sein soll. Da keine ausgewiesenen Stellplätze vorhanden sind, schlussfolgert das Landesgericht, dass das Parken nicht vorgesehen ist. (LG Dortmund, AZ 1 S 357/16)

Zurück in die Artikelübersicht

18 Dez

Wärmepumpe ist erste Wahl – Mehrheit der Deutschen will erneuerbar heizen

Eine aktuelle repräsentative Umfrage im Auftrag der gemeinnützigen Beratungsgesellschaft co2online zeigt: Jeder dritte Deutsche würde sich heute für eine Wärmepumpe entscheiden. Damit liegt sie klar vor allen anderen Heiztechnologien. Insgesamt erreichen Heizsysteme auf Basis erneuerbarer Energien eine Zustimmung von 58 Prozent.

Artikel weiterlesen

11 Dez

Studie: Elektromobilität und das Potenzial von Mehrfamilienhäusern

Elektroautos spielen eine zentrale Rolle, um die Emissionen des Verkehrs zu senken und Klimaschutzziele zu erreichen. Doch für ihre Verbreitung braucht es ausreichend Lademöglichkeiten – auch und gerade in Häusern mit mehreren Wohnungen, sogenannten Mehrparteienhäusern. Wie die Wohnungswirtschaft und die Bewohnenden zum Ausbau der Ladeinfrastruktur stehen, hat eine Studie unter Leitung des Fraunhofer ISI im […]

Artikel weiterlesen

04 Dez

Austauschpflicht für Bleileitungen – Eigentümer sollten jetzt handeln

Der Immobilienverband Deutschland (IVD) Nord weist Eigentümer und Immobilienverwaltungen auf die gesetzlich verankerte Pflicht zum Austausch von Bleileitungen hin. Ab dem 12. Januar 2026 dürfen Trinkwasserleitungen, die Blei enthalten oder mit Blei in Berührung kommen, nicht mehr betrieben werden. Grundlage ist die novellierte Trinkwasserverordnung 2023, die ein endgültiges Verbot solcher Installationen vorsieht.

Artikel weiterlesen