
Die Bewohner und Besucher einer Wohnung einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) parkten gelegentlich Fahrzeuge in der gemeinsamen Einfahrt – und zogen damit den Unmut der anderen Mitglieder auf sich. Das Landesgericht Dortmund entschied sich für einen Mittelweg.
Urteil: Das Parken ist unzulässig
Die Unterlassungsklage der WEG-Mitglieder hatte nur teilweise Erfolg: Die Einfahrt darf befahren werden und Fahrzeuge dürfen dort zum kurzfristigen Be- und Entladen abgestellt werden. Das Parken auf der Fläche ist jedoch unzulässig. Wenn jedes Mitglied die Fläche kurzzeitig befahren und zum Be- und Entladen nutzen kann, ist der gleichberechtigte Gebrauch gewährleistet. Erst, wenn ein Bewohner die Fläche länger blockiert, liegt eine Ungleichbehandlung vor.
Wortwahl in der Teilungserklärung
Wäre das Befahren der Fläche generell unzulässig, müsste sie in der Teilungserklärung der WEG als „Zuwegung“ oder „Zugang“ bezeichnet werden; das Wort „Einfahrt“ zeigt jedoch, dass ein Befahren zulässig sein soll. Da keine ausgewiesenen Stellplätze vorhanden sind, schlussfolgert das Landesgericht, dass das Parken nicht vorgesehen ist. (LG Dortmund, AZ 1 S 357/16)
Aktuelle Analyse: Wärmewende ist ökonomische Realität – Markt treibt Heizungstausch
Trotz der hitzigen politischen Debatte um das Heizen schreitet die Wärmewende in Deutschland weiter voran. Das zeigt eine aktuelle Bestandsaufnahme der gemeinnützigen Beratungsgesellschaft co2online. Demnach wird die Wärmewende zunehmend von Marktentscheidungen, Investitionen und betrieblicher Praxis vorangetrieben – und ist damit weniger abhängig von politischen Stimmungen als vielfach angenommen.
Von Fernwärmeausbau bis E-Mobilität: Welche Vorhaben die Politik in 2026 angehen sollte
Was hat sich seit der Wahl des neuen Bundestags im Februar 2025 für Wohnungseigentümerinnen und Wohnungseigentümer geändert? Der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum (WiE) hatte die Parteien damals mit Wahlprüfsteinen auf wichtige Vorhaben aufmerksam gemacht. Viele der geplanten Maßnahmen, die die Situation für Wohnungseigentümer verbessern könnten, sind jedoch bislang nur zögerlich umgesetzt worden. Wohnen im Eigentum […]
Was 2026 für Immobilieneigentümer und Vermieter wichtig ist
2026 treten zahlreiche gesetzliche Neuerungen in Kraft, die Immobilieneigentümer, Vermieter und Verwalter beachten müssen. Dazu zählen Änderungen im Mietrecht, Anpassungen bei energetischen Vorschriften, neue Rahmenbedingungen für Modernisierungen und eine angepasste Förderkulisse. Der Immobilienverband Deutschland IVD Bundesverband der Immobilienberater, Makler, Verwalter und Sachverständigen e. V. (IVD) verschafft einen Überblick.