
Die Bewohner und Besucher einer Wohnung einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) parkten gelegentlich Fahrzeuge in der gemeinsamen Einfahrt – und zogen damit den Unmut der anderen Mitglieder auf sich. Das Landesgericht Dortmund entschied sich für einen Mittelweg.
Urteil: Das Parken ist unzulässig
Die Unterlassungsklage der WEG-Mitglieder hatte nur teilweise Erfolg: Die Einfahrt darf befahren werden und Fahrzeuge dürfen dort zum kurzfristigen Be- und Entladen abgestellt werden. Das Parken auf der Fläche ist jedoch unzulässig. Wenn jedes Mitglied die Fläche kurzzeitig befahren und zum Be- und Entladen nutzen kann, ist der gleichberechtigte Gebrauch gewährleistet. Erst, wenn ein Bewohner die Fläche länger blockiert, liegt eine Ungleichbehandlung vor.
Wortwahl in der Teilungserklärung
Wäre das Befahren der Fläche generell unzulässig, müsste sie in der Teilungserklärung der WEG als „Zuwegung“ oder „Zugang“ bezeichnet werden; das Wort „Einfahrt“ zeigt jedoch, dass ein Befahren zulässig sein soll. Da keine ausgewiesenen Stellplätze vorhanden sind, schlussfolgert das Landesgericht, dass das Parken nicht vorgesehen ist. (LG Dortmund, AZ 1 S 357/16)
Solar-Check: Saubere Module für volle Leistung
Photovoltaikanlagen funktionieren am besten, wenn die Module frei von Schmutz, Staub, Moos und Flechten sind. Sobald es Frühling wird und die Sonne an Kraft gewinnt, lohnt sich aufgrund des anstehenden ertragsreichen Sommerhalbjahrs ein besonders genauer Blick auf die Anlage. Darauf weist das vom Umweltministerium Baden-Württemberg geförderte Informationsprogramm Zukunft Altbau hin. Schon mit bloßem Auge erkennt […]
Einbruchschutz rechtssicher umsetzen: Tipps für Mieter und Eigentümer
Der Schutz des eigenen Zuhauses vor Einbruch und Diebstahl ist für Eigentümer und Mieter von oft existentieller Bedeutung. Um wirksamen Schutz zu gewährleisten, braucht es nicht nur entsprechende technische Vorrichtungen, sondern auch Rechtssicherheit. Im Zuge der Reform des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) und nach Anpassungen im Mietrecht sind die rechtlichen Möglichkeiten zur Umsetzung wirksamer Schutzmaßnahmen praxisnäher – […]
Wärmewende im Bestand: Eigentümer fordern Planungssicherheit statt fossiler Kompromisse
Mehr als 80 Prozent der sanierungsinteressierten Hauseigentümer beabsichtigen, ihre fossilen Heizsysteme durch nachhaltige Alternativen zu ersetzen. Dabei befürwortet eine deutliche Mehrheit von drei Vierteln den Beibehalt der 65-Prozent-Erneuerbaren-Regel, während die geplante „Bio-Treppe“ für Gas- und Ölheizungen auf starke Ablehnung stößt.