Wohneigentum: Unverheiratete Paare sollten sich absichern 20. Mai 2021

Wohneigentum: Unverheiratete Paare sollten sich absichern

In Deutschland leben laut Erhebung des Statistischen Bundesamtes rund 6,5 Millionen Personen ohne Trauschein in einem gemeinsamen Haushalt. Erwerben diese Paare gemeinsames Eigentum und einer der Partner stirbt, hat der Hinterbliebene kein gesetzliches Erbrecht. Darauf weist der Verband Privater Eigentümer (VPB) hin.

Gesetzliche Erbfolge wird beachtet

Egal, ob das Eigentum gemeinsam erworben wurde oder nur dem Verstorbenen gehörte: liegt kein Testament vor, gilt die gesetzliche Erbfolge. Demnach haben dessen Angehörige Anspruch auf seinen Teil des Eigentums. Der überlebende Partner muss die Erben regelmäßig auszahlen oder eine finanzielle Ablöse verhandeln – beides ist eine große finanzielle Belastung, die sich nicht jeder leisten kann. Aus diesem Grund rät der VPB unverheirateten Paaren zur Vorsorge.

Vorsorgen & beraten lassen

Paare sollten so früh wie möglich ein Testament aufsetzen oder einen Erbvertrag schließen, in dem sie sich gegenseitig als Erben einsetzen und somit den eigenen Anteil im Todesfall auf den Partner übertragen. In diesem Fall haben dann nur noch eigene Kinder Anspruch auf ihren Pflichtteil – auf diesen könnten sie sogar notariell verzichten. Interessierte Paare sollten sich auf jeden Fall beraten lassen, da zum Beispiel eine Änderung des Testaments nach Ableben des ersten Partners nicht mehr ohne weiteres möglich ist.

 

Zurück in die Artikelübersicht

28 Aug

Maklerquote stabilisiert sich im zweiten Quartal 2025

Eine aktuelle Analyse von Sprengnetter und ImmoScout24 belegt: Die Maklerquote stabilisiert sich im zweiten Quartal 2025 erfolgreich auf hohem Niveau und unterstreicht die Bedeutung professioneller Immobilienvermarktung.

Artikel weiterlesen

21 Aug

Wohnungsleerstand: bis zu 150.000 Euro Förderung möglich

Zur Unterstützung von Privatpersonen beim Erwerb und der Modernisierung von selbstgenutztem Wohneigentum startet in Thüringen das neue Förderprogramm „EigenheimPlus“. Das Programm wird von der Thüringer Aufbaubank (TAB) als zinsvergünstigtes Weiterleitungsdarlehen im Hausbankverfahren umgesetzt.

Artikel weiterlesen

14 Aug

Starkregen: So können Sie Ihre Immobilie schützen

Starkregenereignisse treten immer häufiger auf und können zu erheblichen Schäden an Wohngebäuden führen. Der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum (WiE) informiert darüber, welche Schutzmaßnahmen Immobilieneigentümer ergreifen können und welche Versicherung sinnvoll ist. Da in der Regel Gemeinschaftseigentum betroffen ist, muss über entsprechende Maßnahmen in Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs) ein Beschluss in der Eigentümerversammlung gefasst werden.

Artikel weiterlesen