
Das Wohngeld wird zum 1. Januar 2025 um etwa 15 Prozent erhöht. Durch die im Wohngeldgesetz vorgeschriebene Erhöhung soll die Entlastung durch die Wohngeld-Plus-Reform von 2023 auch real erhalten bleiben. Ziel ist, dass Erwerbstätige sowie Rentnerinnen und Rentner im Wohngeldbezug so entlastet werden, dass sie nicht wegen höherer Mieten und steigender Einkommen Bürgergeld oder Grundsicherung beantragen müssen.
Laut Bundesbauministerium soll das Wohngeld am 1. Januar 2025 um rund 30 Euro erhöht werden. Im Wohngeldgesetz [WoGG (§ 43 Absatz 1)] ist eine regelmäßige Dynamisierung vorgeschrieben. Auch bei anderen staatlichen Leistungen oder Gebühren ist eine turnusmäßige Anpassung üblich. Durch die Dynamisierung des Wohngelds im Zwei-Jahres-Rhythmus (zum nächsten Mal zum 1. Januar 2025) soll eine Anpassung des Wohngelds an die Preis- und Mietpreisentwicklung garantiert werden. Die Dynamisierung soll private Haushalte (darunter viele Rentnerinnen und Rentner) entlasten und deren reale Kaufkraft sichern. Der Bundesrat muss der Erhöhung noch zustimmen.
„Vor dem Hintergrund der gestiegenen Energiepreise und der sehr hohen Inflation der Jahre 2022 und 2023, haben wir für eine schnelle Wohngeld-Reform gesorgt. Damit werden Menschen mit geringen Einkommen zielgerichtet entlastet“, so Klara Geywitz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen. Und weiter: „Die Menschen geben heute deutlich mehr Geld für Miete, Energie und die Waren des täglichen Bedarfs aus. Um die Entlastungswirkung auch langfristig zu erhalten, erhöhen wir das monatliche Wohngeld zum 1. Januar 2025 um durchschnittlich 15 Prozent bzw. 30 Euro. Damit bleibt Wohnen für Millionen Rentnerinnen und Rentner, Familien und Arbeitende weiterhin bezahlbar.“
Wärmewende im Bestand: Eigentümer fordern Planungssicherheit statt fossiler Kompromisse
Mehr als 80 Prozent der sanierungsinteressierten Hauseigentümer beabsichtigen, ihre fossilen Heizsysteme durch nachhaltige Alternativen zu ersetzen. Dabei befürwortet eine deutliche Mehrheit von drei Vierteln den Beibehalt der 65-Prozent-Erneuerbaren-Regel, während die geplante „Bio-Treppe“ für Gas- und Ölheizungen auf starke Ablehnung stößt.
Frist bis 2027: Warum Vermieter jetzt auf digitale Heiz-Transparenz setzen sollten
Eine Novellierung der Heizkostenverordnung (HKVO) verpflichtet Vermieter seit Januar 2022 dazu, ihren Mietern bei fernablesbaren Geräten eine unterjährige Verbrauchsinformation (uVI) für Heizung und Warmwasser zur Verfügung zu stellen.
Wallbox-Förderung 2026: So sichern Sie sich bis zu 2.000 Euro pro Stellplatz
Das Bundesministerium für Verkehr (BMV) unterstützt ab sofort mit einem neuen Förderprogramm den Aufbau von Ladeinfrastruktur in und an Mehrparteienhäusern. Damit nimmt das BMV gezielt den Gebäudebestand in den Blick, um den Zugang zu Ladeinfrastruktur an den rund 9 Millionen Stellplätzen außerhalb des Straßenverkehrs zu erleichtern. Gefördert werden die Anschaffung und Errichtung von privater Ladeinfrastruktur, […]