Schon ab heute gilt die Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung durch kurzfristig wirksame Maßnahmen (EnSikuMaV). Diese beinhaltet die neuen Energiespar-Reglungen, die das Kabinett beschlossen hat. Ab Oktober tritt das zweite Paket in Kraft.
Regeln für den privaten Bereich
Ab dem 1. September tritt das Maßnahmenpaket in Kraft, das zu deutlichen Energieeinsparungen verhelfen soll. Es gilt zunächst für sechs Monate. Im privaten Bereich gilt dann unter anderem:
Zweite Verordnung ab Oktober
Die Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung durch mittelfristig wirksame Maßnahmen (EnSimiMaV) soll ab dem 1. Oktober für voraussichtlich zwei Jahre gelten. Der Bundesrat muss dem Erlass der Verordnung noch zustimmen. Für private, öffentliche und Firmengebäude sieht sie unter anderem folgendes vor:
Immobilienkauf: 9 von 10 Käufern achten stark auf Energieeffizienzklasse
Die Energiebilanz einer Immobilie spielt für immer mehr Käufer eine entscheidende Rolle. Laut einer repräsentativen Umfrage von Immowelt achten 9 von 10 Kaufinteressenten (91 Prozent), die in den nächsten 12 Monaten eine Immobilie erwerben möchten, gezielt auf die Energieeffizienz eines Objekts. In 35 Prozent der geplanten Immobilienkäufe ist eine schlechte Energiebilanz sogar ein K.-o.-Kriterium: Interessenten […]
BGH: Schonfristzahlung heilt ordentliche Kündigung nicht
Bereits zum dritten Mal urteilte das Landgericht (LG) Berlin, dass Mieter, die ihre Mietrückstände begleichen, damit nicht nur die fristlose, sondern auch die ordentliche Kündigung heilen. Bereits zum dritten Mal hebt der Bundesgerichtshof (BGH) ein solches Urteil auf und findet deutliche Worte.
Nach Ampel-Aus: Fördermittel jetzt sichern
Nach dem Aus der Ampel sollen Anfang 2025 Neuwahlen folgen. Da der Bundeshauhalt für das Jahr 2025 nicht mehr beschlossen werden konnte, gibt es nun eine vorläufige Haushaltsführung. In dieser Zeit können keine neuen Bewilligungen für Fördermittel erteilt werden. Deshalb rät der Eigentümerverband Haus & Grund dazu, frühzeitig Anträge zu stellen.