Angaben im Immobilien-Exposé sind rechtlich bindend 17. Mai 2018

Angaben im Immobilien-Exposé sind rechtlich bindend

Auch die Angaben im Exposé gehören zu den öffentlichen Äußerungen des Immobilienverkäufers und sind somit rechtlich bindend. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in einem aktuellen Urteil.

Hintergrund: Trockener Keller war feucht

Eine Immobilienkäuferin forderte die Rückabwicklung des Kaufvertrages, da der als trocken angepriesene Keller feuchte Wände aufwies. Im Exposé stand ganz eindeutig: „[…] Zudem ist das Haus unterkellert (trocken) […]“. Vor der Besichtigung hatte der Verkäufer die Wände mit weißer Farbe gestrichen, deshalb ging der BGH davon aus, dass der Verkäufer den Mangel arglistig verschwiegen hat.

Haftungsausschluss gilt nicht bei arglistiger Täuschung

Der Haftungsausschluss im Kaufvertrag umfasst auch die öffentlichen Äußerungen des Verkäufers und des Maklers und somit auch Eigenschaften, die im Exposé stehen. Im notariellen Kaufvertrag wurde die Sachmängelhaftung zwar ausgeschlossen, jedoch gilt dies nicht bei arglistiger Täuschung. Der BGH entschied zugunsten der Käuferin und stimmte damit der Rückabwicklung zu, da der Verkäufer die Käuferin nicht auf die ihm bekannte Feuchtigkeit hingewiesen hatte. (BGH V ZR 256/16)

Zurück in die Artikelübersicht

26 Jun

Hitzeschutz steigert den Immobilienwert – jetzt richtig nachrüsten und fördern lassen

Extreme Sommertemperaturen sind in Deutschland längst keine Ausnahme mehr – und das stellt Eigentümer, Verwalter und Mieter vor neue Herausforderungen. Auf der anderen Seite ist Hitzeschutz als Investition in die Substanz, Nutzbarkeit und Zukunftsfähigkeit von Gebäuden zu sehen so der Immobilienverband Deutschland IVD Bundesverband der Immobilienberater, Makler, Verwalter und Sachverständigen e. V.

Artikel weiterlesen

19 Jun

Photovoltaik: Lohnt sich das für mich?

Viele Hauseigentümer fragen sich aktuell, ob sich eine Photovoltaikanlage noch lohnt. Die gemeinnützige Beratungsgesellschaft co2online hat jetzt mit ihrem unabhängigen PhotovoltaikCheck typische Anlagenmodelle durchgerechnet – und kommt zu einem klaren Ergebnis: In vielen Fällen rechnet sich Solarstrom vom eigenen Dach – und kann sogar Gewinne bringen.

Artikel weiterlesen

12 Jun

Achtung vor Betrugsmaschen auf dem Wohnungsmarkt

Immer häufiger nutzen Betrüger den angespannten Wohnungsmarkt aus, um mit gefälschten Wohnungsanzeigen und falschen Versprechungen Kautionen und Vorauszahlungen von Interessenten zu ergaunern.

Artikel weiterlesen