
Das Landgericht Fulda entschied in einem aktuellen Urteil, dass der Vermieter seine Mieter vor Warmwasserausfall bewahren muss – auch im Hochsommer.
Hintergrund: Leerer Heizöltank
Die Mieterin einer Wohnung beschwerte sich bei ihrer Vermieterin darüber, dass Heizung und Warmwasser abgeschaltet waren. Sie erreichte sie jedoch weder telefonisch, noch per SMS. Auch die Aufforderung ihres Rechtsanwalts, die Warmwasserversorgung wiederherzustellen, blieb ohne Erfolg. Erst nachdem ein Antrag auf einstweilige Verfügung gestellt wurde, reagierte die Vermieterin und stellte die Versorgung wieder her. Als Begründung gab sie einen leeren Heizöltank an. Am Ende stritten sich die beiden Parteien darüber, wer die Gerichtskosten zu tragen hat.
Das Urteil: Versorgung muss sichergestellt sein
Das Landgericht Fulda entschied, dass die Vermieterin die Gerichts- und Prozesskosten bezahlen muss. Warmwasser sollte zu jedem Zeitpunkt zur Verfügung stehen, insbesondere im Sommer besteht erhöhter Bedarf bei der Körperhygiene. Wasser aufzuwärmen, zum Beispiel mithilfe eines Wasserkochers, hält das Gericht für nicht zumutbar. Somit wäre die einstweilige Verfügung zulässig gewesen. (LG Fulda 5 T 200/17)
Gartenarbeit im Herbst: Rechte und Pflichten an der Grundstücksgrenze
Jetzt geht es im Garten wieder los: Hecken werden zurückgeschnitten, Bäume gepflegt, Laub zusammengeharkt und Fallobst eingesammelt. Gerade im Herbst stellt sich für viele Eigentümer die Frage, was auf dem eigenen Grundstück erlaubt ist und wo Nachbarrecht und Naturschutz Grenzen setzen.
Breiter Protest gegen Wohngeld-Kürzungen: Eigentümerverbände und Mieterbund fordern Nachbesserung
Der Verband Wohneigentum kritisiert geplante Halbierung der Heizkostenkomponente und Aussetzung der turnusmäßig anstehenden Anpassung. Auch Eigentümerinnen und Eigentümer haben Anspruch auf Wohngeld. Über die Wohngeldreform wird fast nur aus Sicht von Mieterinnen und Mietern diskutiert. Dabei können auch Eigentümer mit kleinem Einkommen Wohngeld bekommen, und die geplanten Kürzungen beträfen sie genauso.
Start der Heizperiode: Was Vermieter jetzt beachten müssen
Mit Beginn der Heizperiode am 1. Oktober müssen Vermieter sicherstellen, dass ihre vermieteten Wohnungen ausreichend beheizt werden können. Dabei kann auch eine Nachtabsenkung der Temperatur beschlossen werden. Wichtig ist außerdem eine regelmäßige Wartung der Heizungsanlage. Was für vermietende Wohnungseigentümer gilt, hat der bundesweite Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum (WiE) zusammengestellt.