Beim Planen neuer Wohngebäude setzen Bauherrinnen und Bauherren in Deutschland deutlich stärker auf erneuerbare Energien als Hauptenergiequelle. Das zeigt eine Auswertung des Statistischen Bundesamtes (Destatis). Zwei Drittel (65,5 %) der von Januar bis November 2021 genehmigten 118.000 Wohngebäude sollen primär mit erneuerbaren Energien geheizt werden.
Starker Zuwachs zum Vorjahr
Im Vorjahreszeitraum wurden 113.600 Wohnungen genehmigt, von denen 57 Prozent mit erneuerbaren Energien geheizt werden sollen. Bei der Warmwasserbereitung wird laut Destatis noch stärker auch erneuerbare Energien gesetzt: bei 68,9 Prozent der von Januar bis November 2021 genehmigten Wohnungen war dies der Fall (62,1 % im Vorjahreszeitraum).
Konventionelle Energieträger verlieren deutlich
Konventionelle Energieträger verlieren hingegen spürbar: bei nur noch 26,6 Prozent der Baugenehmigungen wurde auf konventionelle Energieträger gesetzt (Vorjahr: 34,8 %). Die Gasheizung verliert mit einem Anteil von 24,4 Prozent bei der primären Energienutzung deutlich. Von Januar bis November 2020 lag der Anteil noch bei 32,7 Prozent.
GEG-Gesetz zeigt Wirkung
Ein Grund für diese Entwicklung dürfte das Gebäude-Energie-Gesetz (GEG) sein, das 2020 in Kraft trat. Dieses schreibt vor, dass der Wärme- und Kälteenergiebedarf eines Neubaus zumindest anteilig aus erneuerbaren Energien gespeist wird. Weitere Anreize entstehen durch staatliche Förderprogramme für Energieberatung, Zuschüsse zu entsprechenden Bauvorhaben oder Darlehen.
KfW-Förderprogramm: Wohneigentum für Familien
Am 1. Juni 2023 startet das staatliche KfW-Förderprogramm „Wohneigentum für Familien“ (WEF) 300. Nach dem Auslaufen des Baukindergeldes sollen mit diesem Programm Familien mit geringem oder mittlerem Einkommen beim Neubau einer Immobilie unterstützt werden.
Achtung Phishing: Betrug mit Förderungsprogrammen
Die Verbraucherzentrale warnt aktuell vor Betrugsversuchen, unter dem Namen „NextGenerationEU“, welcher per SMS, E-Mail oder auf gefälschten Internetseiten kommt. Kriminelle machen sich die aktuelle Situation und Entwicklung zunutze und versuchen davon zu profitieren. So erkennen und schützen Sie sich vor dieser Betrugsmasche.
Schäden durch Wurzeln: Ohne Beseitigung keine Zahlung
Wuchern die Wurzeln zum Nachbargrundstück herüber, sorgt das nicht selten für Ärger. Doch was passiert, wenn hierdurch auch noch Schäden entstehen? Kann vom Nachbarn verlangt werden, dass dieser die Schäden beseitigt oder darf man sie selbst beseitigen und vom Nachbarn Schadenersatz fordern? Hierzu hat nun der Bundesgerichtshof (BGH) geurteilt.