Bemessung der Grundsteuer ist verfassungswidrig 12. Apr. 2018

Bemessung der Grundsteuer ist verfassungswidrig

Das Bundesverfassungsgericht entschied am Dienstag, dass die Basis für die Bemessung der Grundsteuer verfassungswidrig ist. Bis Ende 2019 muss eine neue Regelung gefunden werden, eine Übergangsfrist für die Neuregelung gilt bis 2024.

Alte Regelung sorgt für Ungleichbehandlung

Das aktuelle Bewertungsgesetz sieht vor, dass Grundstücke alle sechs Jahre neu bewertet werden sollen. Seit der letzten Hauptfeststellung im Jahre 1964 ist dies jedoch nie wieder geschehen. In Ostdeutschland wurde eine solche Bewertung seit 1935 nicht mehr durchgeführt. Dieses Versäumnis lässt die komplette Entwicklung des Immobilienmarktes außer Acht und führt zudem zu Ungleichbehandlungen. So kann es vorkommen, dass ein sehr altes, aber millionenschweres Gebäude niedriger besteuert wird, als ein neu gebautes Mehrfamilienhaus.

Neubewertung unwahrscheinlich

Dass die rund 35 Millionen Grundstücke in Deutschland neu bewertet werden, ist aufgrund des hohen Aufwands unwahrscheinlich. Stattdessen wird wahrscheinlich eine neue Formel gesucht, mit der die Grundstücke fair bewertet werden. Die Länder möchten eine Mehrbelastung der Eigentümer vermeiden, jedoch auch keine spürbaren Verluste verzeichnen. Die Einnahmen durch die Grundsteuer kommen direkt den Kommunen zugute – 2016 waren es knapp 14 Millionen Euro.

Zurück in die Artikelübersicht

08 Okt

Breiter Protest gegen Wohngeld-Kürzungen: Eigentümerverbände und Mieterbund fordern Nachbesserung

Der Verband Wohneigentum kritisiert geplante Halbierung der Heizkostenkomponente und Aussetzung der turnusmäßig anstehenden Anpassung. Auch Eigentümerinnen und Eigentümer haben Anspruch auf Wohngeld. Über die Wohngeldreform wird fast nur aus Sicht von Mieterinnen und Mietern diskutiert. Dabei können auch Eigentümer mit kleinem Einkommen Wohngeld bekommen, und die geplanten Kürzungen beträfen sie genauso.

Artikel weiterlesen

01 Okt

Start der Heizperiode: Was Vermieter jetzt beachten müssen

Mit Beginn der Heizperiode am 1. Oktober müssen Vermieter sicherstellen, dass ihre vermieteten Wohnungen ausreichend beheizt werden können. Dabei kann auch eine Nachtabsenkung der Temperatur beschlossen werden. Wichtig ist außerdem eine regelmäßige Wartung der Heizungsanlage. Was für vermietende Wohnungseigentümer gilt, hat der bundesweite Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum (WiE) zusammengestellt.

Artikel weiterlesen

24 Sep

Heizspiegel 2026: Das Zeitalter günstiger fossiler Energie ist vorbei

Die Heizkosten steigen wieder – und werden in den kommenden Jahren für viele Haushalte zur Dauerbelastung. Insbesondere das Heizen mit Erdgas und Holzpellets war im Abrechnungsjahr 2025 deutlich teurer als zuvor. Langfristig drohen vor allem bei fossilen Energieträgern weitere Kostensteigerungen.

Artikel weiterlesen