Das Bundesverfassungsgericht entschied am Dienstag, dass die Basis für die Bemessung der Grundsteuer verfassungswidrig ist. Bis Ende 2019 muss eine neue Regelung gefunden werden, eine Übergangsfrist für die Neuregelung gilt bis 2024.
Alte Regelung sorgt für Ungleichbehandlung
Das aktuelle Bewertungsgesetz sieht vor, dass Grundstücke alle sechs Jahre neu bewertet werden sollen. Seit der letzten Hauptfeststellung im Jahre 1964 ist dies jedoch nie wieder geschehen. In Ostdeutschland wurde eine solche Bewertung seit 1935 nicht mehr durchgeführt. Dieses Versäumnis lässt die komplette Entwicklung des Immobilienmarktes außer Acht und führt zudem zu Ungleichbehandlungen. So kann es vorkommen, dass ein sehr altes, aber millionenschweres Gebäude niedriger besteuert wird, als ein neu gebautes Mehrfamilienhaus.
Neubewertung unwahrscheinlich
Dass die rund 35 Millionen Grundstücke in Deutschland neu bewertet werden, ist aufgrund des hohen Aufwands unwahrscheinlich. Stattdessen wird wahrscheinlich eine neue Formel gesucht, mit der die Grundstücke fair bewertet werden. Die Länder möchten eine Mehrbelastung der Eigentümer vermeiden, jedoch auch keine spürbaren Verluste verzeichnen. Die Einnahmen durch die Grundsteuer kommen direkt den Kommunen zugute – 2016 waren es knapp 14 Millionen Euro.
Urteil: Abwassergebühren in NRW zu hoch
Ein Urteil, dessen Folgen für Nordrhein-Westfalen (NRW) noch nicht ganz klar sind. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster entschied, dass eine Kommune falsch kalkuliert hat – dies betrifft wohl mehrere Kommunen.
Geplatzter Kaufvertrag: Schadenersatzansprüche umfassen Maklerprovision
Hat der Verkäufer einer Immobilie sich eine Pflichtverletzung zuschulden kommen lassen, woraufhin der Käufer vom Kaufvertrag zurücktritt, kann der Käufer die bereits gezahlte Maklerprovision sowie die von ihm entrichtete Grunderwerbssteuer als Schadenersatz einfordern. Dies entschied der Bundesgerichtshof (BGH).
Nebenkosten erhöhen: Was ist möglich und sinnvoll?
Die steigenden Energiepreise werden sich in der Nebenkostenabrechnung niederschlagen – das ist klar. Darum denken viele Mieter und Vermieter nun über eine Erhöhung der monatlichen Vorauszahlungen nach, um Nachzahlungen zu vermeiden. Doch Vermieter dürfen jetzt keine einseitigen Erhöhungen beschließen.