Ein Architekt, der im Jahre 2013 den Umbau eines Wohnhauses übernommen und begleitet hat, wollte sich durch eine Vertragsklausel ein dauerhaftes Zutrittsrecht verschaffen. Nun scheiterte er vor dem Bundesgerichtshof (BGH).
Der Fall: Architekt erbittet Zutritt
Der Architektenvertrag, der vor dem Umbau 2013 geschlossen wurde, enthält die Klausel:
„Der Auftragnehmer ist berechtigt – auch nach Beendigung dieses Vertrags – das Bauwerk oder die bauliche Anlage in Abstimmung mit dem Auftraggeber zu betreten, um fotografische oder sonstige Aufnahmen zu fertigen.“
Auf diese berief sich der Architekt, als er im Jahre 2018 darum bat, das Haus zu betreten, um Fotos anzufertigen. Als der Bauherr dies ablehnte, klagte der Architekt.
Das Urteil: Klausel beeinträchtigt Bauherrn unangemessen
Die Klausel ist gemäß § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB unwirksam, da diese den Bauherrn unangemessen benachteiligt. Zwar kann ein Architekt ein berechtigtes Interesse daran haben, ein fertiggestelltes Haus zu besichtigen, jedoch enthält die Klausel keinerlei Einschränkungen. Auch ein mehrfacher Zutritt kann im berechtigten Interesse des Architekten vereinbar werden, damit dieser z. B. Fotos bei unterschiedlichen Lichtverhältnissen machen kann. Um wirksam zu sein, hätte die Klausel Einschränkungen hinsichtlich der Anzahl der Besuche oder des Zeitrahmens benötigt. Zudem enthält die Klausel nicht die Möglichkeit, dem Architekten den Zugang zu verweigern, sondern nur die Möglichkeit der Terminabstimmung. Beides beeinträchtigt die Privatsphäre des Bauherrn. (BGH AZ I ZR 193/20)
Bundesrat beschließt Erleichterungen für Balkonkraftwerke
Nach dem Bundestag billigte nun auch der Bundesrat die Gesetzesänderungen zu Balkonkraftwerken. Demnach dürfen Vermieter und Eigentümergemeinschaften ihre Zustimmung für das Anbringen nicht mehr ohne triftigen Grund verweigern. Es gibt jedoch auch Ausnahmen.
Förderprogramm: „Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment“
Am 1. Oktober 2024 startete das neue Förderprogramm „Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment“ (KNN), das die soziale Wohnraumförderung und die energetische Förderung „Klimafreundlicher Neubau“ (KFN) zielgerichtet ergänzt.
Aktueller Heizspiegel: Kosten gesunken
Die Heizkosten in Deutschland sind im Jahr 2023 nach dem starken Anstieg während der Energiekrise teilweise wieder gesunken. Das zeigt der aktuelle Heizspiegel für Deutschland, herausgegeben von der gemeinnützigen Beratungsgesellschaft co2online. Für die deutschlandweiten Vergleichswerte zum Heizen wurden über 140.000 Gebäudedaten ausgewertet.