BGH: Immobilienkäufer haben Anspruch auf „fiktive Mängelbeseitigungskosten“ 08. Apr 2021

BGH: Immobilienkäufer haben Anspruch auf „fiktive Mängelbeseitigungskosten“

Immobilienkäufer müssen auch in Zukunft nicht in Vorkasse treten, wenn sie Mängel an der gekauften Immobilie entdecken und diese beheben möchten. Dies entschied der Bundesgerichtshof (BGH).

Der Fall: Feuchtigkeitsschaden an erworbener Immobilie
Im aktuellen Fall war nach dem Kauf einer Immobilie Feuchtigkeit an der Schlafzimmerwand aufgetreten. Die Käufer forderten vom Verkäufer Schadenersatz in Höhe von 12.500 Euro. Das Landgericht Krefeld sprach ihnen 8.000 Euro zu. Diese bildeten statt fiktiver Mängelbeseitigung den Wertverlust der Wohnung ab. Der Verkäufer legte beim BGH Revision ein.

Kein Widerspruch mit Urteil des VII. Zivilsenats
Der fünfte Zivilsenat, der für das Kaufrecht zuständig ist, gab den Klägern im Prinzip Recht, doch ein Urteil aus dem siebten Zivilsenat (Werkvertragsrecht) hinderte ihn zunächst an der Rechtsprechung. Demnach untersagt ein Urteil aus dem Jahr 2018 die Erstattung fiktiver Mängelbeseitigungskosten. Dort befürchteten die Richter, dass Mängel überkompensiert werden könnten. Ein klassisches Beispiel sei, wenn der Fliesenleger die falschen Fliesen verlegt. In dem Fall hätten Bauherren die Kosten für einen Austausch verlangen können, ohne diesen jemals vorzunehmen.

Nach Rücksprache zwischen den zwei Senaten wurde klargestellt, dass diese Rechtsauffassung nur für das Werkvertragsrecht gelte. Somit bleibt im Kaufrecht alles beim Alten. Die Gefahr, dass Käufer sich an Mängeln „bereichern“ sei hier nicht gegeben und es könne nicht verlangt werden das Immobilienkäufer bei Mängeln in Vorkasse treten müssen. [BGH V ZR 33/19]

Zurück in die Artikelübersicht

23 Nov

Rheinland-Pfalz führt Solarpflicht für öffentliche Neubauten ein

Der Landtag in Mainz hat das Landessolargesetz novelliert. Ab Januar 2024 müssen alle öffentlichen Neubauten mit Solarstromanalagen ausgerüstet werden. Dies gilt auch bei Dachsanierungen von Bestandsgebäuden. Für private Eigentümer gilt eine Sonderregelung.

Artikel weiterlesen

16 Nov

Herbststürme: richtig vorbeugen und handeln

Die ersten Herbststürme ziehen durchs Land: die meisten davon sind harmlos und hinterlassen keine großen Schäden. Doch wie können Mieter und Eigentümer Schäden vorbeugen? Welches Verhalten ist im Schadensfall richtig? Ein kleiner Überblick.

Artikel weiterlesen

09 Nov

Bau-Turbo-Pakt: schneller planen, genehmigen und Wohnraum schaffen

Eine Einigung auf der Ministerpräsidentenkonferenz soll dafür sorgen, dass bezahlbarer Wohnraum dort entstehen kann, wo er besonders dringend gebraucht wird. Hierzu haben sich Bund und Länder auf einen Beschleunigungspakt zur Verschlankung von Verfahren und zur Reduzierung von Genehmigungsverfahren geeinigt.

Artikel weiterlesen