Im vorliegenden Fall stritten sich zwei Eigentümer übereinanderliegender Wohnungen über den Trittschall. Dieser überschreitet die nach DIN zulässigen Werte, seit der Eigentümer der oberen Wohnung seinen Teppichboden durch Fliesen ausgetauscht hat. Der Fall landete vor dem Bundesgerichtshof (BGH).
Gutachter: Geschossdecke mangelhaft
Seit der Eigentümer der oberen Wohnung Fliesen verlegt hat, fühlt sich der Eigentümer der unteren Wohnung durch den entstandenen Trittschall beeinträchtigt. Ein hinzugezogener Gutachter stellte fest, dass die mangelnde Trittschalldämmung nicht am Bodenbelag selbst liegt, sondern dass die Trittschalldämmung der Geschossdecke nicht den schallschutztechnischen Mindestanforderungen entspricht.
Urteil: Eigentümer muss Schallschutzstandard einhalten
Wird ein vorhandener Bodenbelag ohne Eingriff in den Estrich oder die Geschossdecke ausgetauscht, gilt die DIN 4109 für den Schallschutz. Sie gilt auch dann, wenn der gewählte Bodenbelag den Anforderungen entspricht und die Beeinträchtigung durch einen mangelhaften Zustand des Gemeinschaftseigentums (Geschossdecke) entsteht. Das Gericht ist der Ansicht, dass der Eigentümer durch zumutbare Maßnahmen die zulässigen Schallschutz-Werte einhalten muss, z. B. durch Verlegen eines Teppichbodens oder einen zusätzlichen Bodenbelag. [BGH, V ZR 173/19]
Bundesrat beschließt Erleichterungen für Balkonkraftwerke
Nach dem Bundestag billigte nun auch der Bundesrat die Gesetzesänderungen zu Balkonkraftwerken. Demnach dürfen Vermieter und Eigentümergemeinschaften ihre Zustimmung für das Anbringen nicht mehr ohne triftigen Grund verweigern. Es gibt jedoch auch Ausnahmen.
Förderprogramm: „Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment“
Am 1. Oktober 2024 startete das neue Förderprogramm „Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment“ (KNN), das die soziale Wohnraumförderung und die energetische Förderung „Klimafreundlicher Neubau“ (KFN) zielgerichtet ergänzt.
Aktueller Heizspiegel: Kosten gesunken
Die Heizkosten in Deutschland sind im Jahr 2023 nach dem starken Anstieg während der Energiekrise teilweise wieder gesunken. Das zeigt der aktuelle Heizspiegel für Deutschland, herausgegeben von der gemeinnützigen Beratungsgesellschaft co2online. Für die deutschlandweiten Vergleichswerte zum Heizen wurden über 140.000 Gebäudedaten ausgewertet.