Der Verband Privater Bauherren (VPB) rät, bei der Planung des Eigenheims fehlenden oder mangelhaften Brandschutz nicht auf die leichte Schulter zu nehmen. Beim vorbeugenden baulichen Brandschutz sind Bauherren weitgehend auf sich selbst gestellt; die Vorgaben können den jeweiligen Länderbauordnungen entnommen werden.
Mangelhafter Brandschutz kann Probleme verursachen
Der VPB mahnt vor allem von den Folgen, die ein mangelhafter oder fehlender Brandschutz nach sich ziehen kann. So kann der Versicherungsschutz der Wohngebäudeversicherung im Brandfall erlischen oder es droht eine Rückabwicklung des Kredits durch die Bank. Auch die Bauaufsichtsbehörde kann eingreifen und im schlimmsten Fall die Nutzung des Gebäudes untersagen. Aus diesem Grund empfiehlt der VPB, sich frühzeitig über das geplante Brandschutzkonzept zu informieren und dies von einem Sachverständigen prüfen zu lassen.
Weitere Maßnahmen zur Sicherheit
Elektrische Rollläden sollten unbedingt auch manuell zu öffnen sein – gerade bei älteren Anlagen ist dies oft nicht der Fall. Feuerlöscher können dabei helfen, kleine spontane Brände zu löschen. Für den privaten Gebrauch empfehlen sich Pulver- oder Schaumlöscher mit sechs Kilo Volumen. Diese sollten zentral und gut erreichbar platziert und regelmäßig gewartet werden.
KfW-Förderprogramm: Wohneigentum für Familien
Am 1. Juni 2023 startet das staatliche KfW-Förderprogramm „Wohneigentum für Familien“ (WEF) 300. Nach dem Auslaufen des Baukindergeldes sollen mit diesem Programm Familien mit geringem oder mittlerem Einkommen beim Neubau einer Immobilie unterstützt werden.
Achtung Phishing: Betrug mit Förderungsprogrammen
Die Verbraucherzentrale warnt aktuell vor Betrugsversuchen, unter dem Namen „NextGenerationEU“, welcher per SMS, E-Mail oder auf gefälschten Internetseiten kommt. Kriminelle machen sich die aktuelle Situation und Entwicklung zunutze und versuchen davon zu profitieren. So erkennen und schützen Sie sich vor dieser Betrugsmasche.
Schäden durch Wurzeln: Ohne Beseitigung keine Zahlung
Wuchern die Wurzeln zum Nachbargrundstück herüber, sorgt das nicht selten für Ärger. Doch was passiert, wenn hierdurch auch noch Schäden entstehen? Kann vom Nachbarn verlangt werden, dass dieser die Schäden beseitigt oder darf man sie selbst beseitigen und vom Nachbarn Schadenersatz fordern? Hierzu hat nun der Bundesgerichtshof (BGH) geurteilt.