Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, sind die Preise für Wohnimmobilien zum ersten Mal seit dem 4. Quartal 2010 rückläufig. Noch stärker als im 4. Quartal 2022 hatten sich die Kaufpreise für Wohnungen sowie Ein- und Zweifamilienhäuser zuletzt im 1. Quartal 2007 verringert.
Stärkster Rückgang seit 2007
Die Preise für Wohnimmobilien (Häuserpreisindex) in Deutschland sind im 4. Quartal 2022 um durchschnittlich 3,6 Prozent gegenüber dem Vorjahresquartal gesunken. Dies ist der erste Rückgang der Wohnimmobilienpreise gegenüber einem Vorjahresquartal seit dem 4. Quartal 2010 (-0,5 Prozent gegenüber dem 4. Quartal 2009). Noch stärker als im 4. Quartal 2022 hatten sich die Kaufpreise für Wohnungen sowie Ein- und Zweifamilienhäuser zuletzt im 1. Quartal 2007 verringert (-3,8 Prozent gegenüber dem 1. Quartal 2006).
Preise für Ein- und Zweifamilienhäuser sinken stärker als Preise für Wohnungen
Im vierten Quartal 2022 waren sowohl in Städten als auch im ländlichen Raum die Preise für Wohnimmobilien rückläufig. Die Preise für Ein- und Zweifamilienhäuser sanken stärker als die Preise für Eigentumswohnungen. In kreisfreien Großstädten waren die Preise für Ein- und Zweifamilienhäuser um 5,9 Prozent geringer als im Vorjahresquartal, die Preise für Eigentumswohnungen sanken im selben Zeitraum jedoch nur um 1 Prozent. In ländlichen Regionen waren Ein- und Zweifamilienhäuser 5,5 Prozent günstiger als im 4. Quartal 2021, Eigentumswohnungen waren hingegen sogar 0,1 Prozent teurer als im Vorjahresquartal.
KfW-Förderprogramm: Wohneigentum für Familien
Am 1. Juni 2023 startet das staatliche KfW-Förderprogramm „Wohneigentum für Familien“ (WEF) 300. Nach dem Auslaufen des Baukindergeldes sollen mit diesem Programm Familien mit geringem oder mittlerem Einkommen beim Neubau einer Immobilie unterstützt werden.
Achtung Phishing: Betrug mit Förderungsprogrammen
Die Verbraucherzentrale warnt aktuell vor Betrugsversuchen, unter dem Namen „NextGenerationEU“, welcher per SMS, E-Mail oder auf gefälschten Internetseiten kommt. Kriminelle machen sich die aktuelle Situation und Entwicklung zunutze und versuchen davon zu profitieren. So erkennen und schützen Sie sich vor dieser Betrugsmasche.
Schäden durch Wurzeln: Ohne Beseitigung keine Zahlung
Wuchern die Wurzeln zum Nachbargrundstück herüber, sorgt das nicht selten für Ärger. Doch was passiert, wenn hierdurch auch noch Schäden entstehen? Kann vom Nachbarn verlangt werden, dass dieser die Schäden beseitigt oder darf man sie selbst beseitigen und vom Nachbarn Schadenersatz fordern? Hierzu hat nun der Bundesgerichtshof (BGH) geurteilt.