Noch immer sind die Konditionen für die Immobilienfinanzierung günstig: Niedrige Zinssätze gleichen die steigenden Immobilienpreise häufig aus. Bei der Wahl des Kreditinstituts können Käufer viel Geld sparen. In einem aktuellen Artikel zeigt Stiftung Warentest die Möglichkeiten auf.
Schritt für Schritt zum Kredit
In zwölf Stufen führen die Experten der Stiftung Warentest den Leser zur optimalen Immobilienfinanzierung. Hier lässt sich ausrechnen, wie teuer die Immobilie höchstens sein darf und welche Kreditsumme bzw. monatliche Rate tragbar ist. Zudem stellt die Stiftung Warentest – monatlich aktualisiert – die Zinssätze von insgesamt 70 Banken, Kreditvermittlern und Versicherern zur Verfügung. Ergänzend gibt es einen Überblick über KfW-Kredite (etwa für energiesparendes Bauen und Modernisierungen), der laufend aktualisiert wird.
Große Unterschiede bei den Konditionen
Sind die Zinsen in der ersten Jahreshälfte noch deutlich gestiegen, so stagnieren sie nun oder sind sogar gesunken – im Schnitt etwa um einen zehntel Prozentpunkt. Kredite mit zehn Jahren Zinsbindung gibt es derzeit bei den günstigsten Anbietern schon ab einem Effektivzins von gut 0,5 Prozent, die sicherere Variante mit 20 Jahren Zinsbindung schon ab 1 Prozent, so die Stiftung Warentest. Gleichzeitig weist sie auf die nahezu unverändert hohen Zinsunterschiede bei den Banken hin: Eine 90-Prozent-Finanzierung mit einem 270 000-Euro-Kredit und 20 Jahren Zinsbindung kostet im besten Fall rund 37.750 Euro Zinsen. Bei der teuersten Bank sind es 69.700 Euro.
KfW-Förderprogramm: Wohneigentum für Familien
Am 1. Juni 2023 startet das staatliche KfW-Förderprogramm „Wohneigentum für Familien“ (WEF) 300. Nach dem Auslaufen des Baukindergeldes sollen mit diesem Programm Familien mit geringem oder mittlerem Einkommen beim Neubau einer Immobilie unterstützt werden.
Achtung Phishing: Betrug mit Förderungsprogrammen
Die Verbraucherzentrale warnt aktuell vor Betrugsversuchen, unter dem Namen „NextGenerationEU“, welcher per SMS, E-Mail oder auf gefälschten Internetseiten kommt. Kriminelle machen sich die aktuelle Situation und Entwicklung zunutze und versuchen davon zu profitieren. So erkennen und schützen Sie sich vor dieser Betrugsmasche.
Schäden durch Wurzeln: Ohne Beseitigung keine Zahlung
Wuchern die Wurzeln zum Nachbargrundstück herüber, sorgt das nicht selten für Ärger. Doch was passiert, wenn hierdurch auch noch Schäden entstehen? Kann vom Nachbarn verlangt werden, dass dieser die Schäden beseitigt oder darf man sie selbst beseitigen und vom Nachbarn Schadenersatz fordern? Hierzu hat nun der Bundesgerichtshof (BGH) geurteilt.