Elementarschäden: Mehrheit der Gebäude nicht richtig versichert 21. Nov 2019

Elementarschäden: Mehrheit der Gebäude nicht richtig versichert

Sturm- und Hagelschäden sind durch nahezu jede Gebäudeversicherung abgedeckt. Doch wie sieht es mit anderen Elementarschäden, wie Überschwemmung, Starkregen oder Schneedruck aus? Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GdV) sagt dazu: Die Mehrheit der Gebäude in Deutschland ist in solchen Fällen nicht versichert.

Versicherungsschutz fehlt
Schäden, die durch Erdbeben, Starkregen, Überschwemmung oder zum Beispiel Schneedruck verursacht werden, sind durch die obligatorische Gebäudeversicherung nicht abgedeckt. Hier müssen Eigentümer eine Zusatzversicherung gegen Elementarschäden abschließen. Im Bundesdurchschnitt verfügen jedoch nur 43 Prozent der Häuser über diesen zusätzlichen Schutz, so der GdV.

Guter Rat: Versicherung prüfen
Viele Eigentümer wissen gar nicht genau, was ihre Versicherung abdeckt. Vor allem wenn, wenn der Abschluss schon Jahre oder Jahrzehnte zurückliegt, herrscht Unklarheit. In jedem Fall lohnt sich ein kritischer Blick in die eigenen Unterlagen oder eine Nachfrage bei der Versicherung. Ratsam ist es auch, verschiedene Versicherungen miteinander zu vergleichen. Jedoch sollte nicht der Preis ausschlaggebend sein, sondern vor allem die Leistungen und die Erstattungsrichtlinien.

Zurück in die Artikelübersicht

25 Apr

Hybride Eigentümerversammlungen müssen nicht teuer sein

Der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum e.V. (WiE) hat eine Kurzumfrage durchgeführt, um Erkenntnisse über mögliche Mehrkosten bei der Durchführung hybrider Wohnungseigentümerversammlungen gegenüber Präsenzversammlungen zu gewinnen. Hintergrund ist ein geplanter Gesetzentwurf, nach dem reine Online-Eigentümerversammlungen einfacher beschlossen werden können.

Artikel weiterlesen

18 Apr

Schönheitsreparaturen: Beweislast liegt beim Mieter

Die Mieterin einer Wohnung befand die Klausel in ihrem Mietvertrag zu Schönheitsreparaturen für unwirksam. Sie gab an, dass sie die Wohnung unrenoviert übernommen hatte. Da sie dies jedoch nicht beweisen kann, ist die Klausel wirksam. Dies entschied der Bundesgerichtshof in einem aktuellen Urteil.

Artikel weiterlesen

11 Apr

Ampel einigt sich bei Mietpreisbremse

Die Koalitionsparteien haben bei der Mietpreisbremse eine Einigung erzielt. Justizminister Marco Buschmann (FDP) kündigte einen Gesetzesentwurf an, in dem die Mietpreisbremse bis 2029 verlängert wird. Die Im Juni 2015 eingeführte Mietpreisbremse wäre sonst Ende nächsten Jahres ausgelaufen.

Artikel weiterlesen