Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) fördert ein Beratungsangebot der Verbraucherzentralen zum Thema „Energieeffizienz“. Je nach Aufwand können Privatpersonen sich kostenlos oder gegen eine geringe Gebühr beraten lassen. Für einkommensschwache Haushalte ist das gesamte Angebot kostenfrei.
Verschiedene Beratungsmodelle
Zu den Themen Strom- oder Heizkostensparen, Wärmedämmung oder erneuerbare Energien beraten deutschlandweit etwa 500 unabhängige Energieberater. Die Beratung kann direkt in den Verbraucherzentralen, telefonisch, online und – bei komplexeren Fragen – auch direkt vor Ort erfolgen. Kostenlos sind z. B. kurze Onlineberatungen oder der Basis-Check. Hier kommt ein Berater für etwa eine Stunde zum Verbraucher und analysiert den Strom- und Wärmeverbrauch sowie die Geräteausstattung und zeigt Sparmöglichkeiten auf.
Etwas aufwändiger sind der Gebäude-Check, bei dem unter anderem die Heizungsanlage geprüft wird, der Heiz-Check, der Solar-Check und der Eignungs-Check Solar. Hierfür wird jeweils eine Gebühr in Höhe von 30 Euro erhoben.
KfW-Förderprogramm: Wohneigentum für Familien
Am 1. Juni 2023 startet das staatliche KfW-Förderprogramm „Wohneigentum für Familien“ (WEF) 300. Nach dem Auslaufen des Baukindergeldes sollen mit diesem Programm Familien mit geringem oder mittlerem Einkommen beim Neubau einer Immobilie unterstützt werden.
Achtung Phishing: Betrug mit Förderungsprogrammen
Die Verbraucherzentrale warnt aktuell vor Betrugsversuchen, unter dem Namen „NextGenerationEU“, welcher per SMS, E-Mail oder auf gefälschten Internetseiten kommt. Kriminelle machen sich die aktuelle Situation und Entwicklung zunutze und versuchen davon zu profitieren. So erkennen und schützen Sie sich vor dieser Betrugsmasche.
Schäden durch Wurzeln: Ohne Beseitigung keine Zahlung
Wuchern die Wurzeln zum Nachbargrundstück herüber, sorgt das nicht selten für Ärger. Doch was passiert, wenn hierdurch auch noch Schäden entstehen? Kann vom Nachbarn verlangt werden, dass dieser die Schäden beseitigt oder darf man sie selbst beseitigen und vom Nachbarn Schadenersatz fordern? Hierzu hat nun der Bundesgerichtshof (BGH) geurteilt.