Bei angespanntem Wohnungsmarkt darf die neue Wohnungsmiete maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Miete liegen. So steht es in dem Bundesgesetz, welches die hessische Bauministerin Priska Hinz 2015 umgesetzt hatte. Nun landet der Fall vor dem Bundesgerichtshof (BGH).
Landgericht erklärt Mietpreisbremse für ungültig
Ein Vermieter klagte gegen die Mietpreisbremse und bekam in zweiter Instanz Recht: Das Landgericht Frankfurt hat die Mietpreisbremse in Hessen für ungültig erklärt. Der Bundesgesetzesgeber verlangt ausdrücklich nach einer Begründung, das Land Hessen habe lediglich einen Entwurf vorgelegt. Damit sei die Rechtsverordnung nicht ordnungsgemäß begründet worden, so das Landgericht.
Urteil noch nicht rechtskräftig
Die Mietpreisbremse gilt in 16 hessischen Kommunen, davon viele im Rhein-Main-Gebiet. Das Urteil des Landgerichts ist jedoch nur im verhandelten Fall gültig. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung wurde Revision zum Bundesgerichtshof zugelassen.
Sofern der BGH das Urteil bestätigt, wird es rechtskräftig, die Mietpreisbremse bliebe jedoch weiterhin gültig. Somit müsste jeder Betroffene selbst den Rechtsweg beschreiten. Die Wahrscheinlichkeit, dass sich andere Gerichte das BGH-Urteil zum Vorbild nehmen, ist jedoch hoch.
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