Die geplante Gasumlage wurde von der Bundesregierung gekippt, stattdessen wurden weitere Entlastungen der Bürger entschieden. Manch einer hat dem Überblick über die aktuelle Lage verloren. Vieles ist beschlossen, einige Entscheidungen stehen noch aus.
Entlastungen der Bürger
Ende September hat die Bundesregierung die Gasumlage gekippt. Sie wird demnach nicht seit Oktober auf die Gaspreise aufgeschlagen, jedoch darf jeder Gasversorger seine Preise erhöhen. Verbraucher sollten im Fall einer Preiserhöhung prüfen, ob andere Versorger oder die Grundversorgung günstiger sind. In dem Fall können sie von ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen.
Zudem hat der Bundestag eine Steuersenkung beschlossen: Die Mehrwertsteuer auf den gesamten Gasverbrauch soll nach derzeitigem Stand von 19 auf sieben Prozent gesenkt werden. Dies solle bis März 2024 gelten und gilt auch für Fernwärme.
Gaspreisbremse: Vorschläge wurden gemacht
Zur Umsetzung der Gaspreisbremse hat eine eingesetzte Expertengruppe am 10. Oktober Vorschläge eingereicht. Seitdem wird im Bundestag diskutiert. Die Vorschläge waren unter anderem, dass der Staat bei Gebäuden mit Gasheizung bzw. Fernwärme die Abschlagszahlung für Dezember übernimmt. Dies würde für Privathaushalte sowie kleine und mittlere Unternehmen gelten. Ab März 2023 soll dann die Gaspreisbremse gelten, die die Preise bis zu einem bestimmten Verbrauch auf 12 Cent pro Kilowattstunde deckelt. Für Fernwärmekunden soll nach dem gleichen Schema eine Wärmepreisbremse mit einer Deckelung auf 9,5 Cent pro Kilowattstunde gelten. Wann diesbezüglich eine Entscheidung getroffen wird und in welcher Form die Gaspreisbremse am Ende umgesetzt wird, ist aktuell noch offen.
Aktuelle Studie: Mieten bleiben bezahlbar
Die Mietkostenbelastung in Deutschland ist zwischen 2014 und 2023 weitgehend stabil geblieben. Das ist das zentrale Ergebnis einer aktuellen Studie des Eigentümerverbandes Haus & Grund Deutschland. Es gebe höhere Belastungen über 30 Prozent etwa für Alleinlebende nach einem Umzug in Ballungszentren wie Berlin und München. Dies seien jedoch Ausnahmen.
Deutscher Mieterbund legt Prozess-Statistik 2024 vor
Differenzen zwischen Mietern und Vermietern landen immer wieder vor Gericht. Wie sich die Zahlen in den letzten Jahren entwickelt haben und worum es bei den Streitigkeiten geht, zeigt die Prozess-Statistik des Deutschen Mieterbundes (DMB).
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