Gebäude-Energie-Gesetz: Das ändert sich 2024 04. Jan. 2024

Gebäude-Energie-Gesetz: Das ändert sich 2024

Seit dem 1. Januar 2024 müssen in den meisten Neubauten Heizungen mit 65 Prozent erneuerbarer Energie eingebaut werden. Für alle anderen Gebäude gelten Übergangsfristen und verschiedene technologische Möglichkeiten. Das Wichtigste zu den Änderungen und Fördermöglichkeiten:

Was ändert sich?

Ab Januar 2024 dürfen in Neubauten innerhalb von Neubaugebieten nur noch Heizungen installiert werden, die auf 65 Prozent erneuerbaren Energien basieren. Für bestehende Gebäude und Neubauten, die in Baulücken errichtet werden, sind längere Übergangsfristen vorgesehen. Dies soll eine bessere Abstimmung der Investitionsentscheidung auf die örtliche Wärmeplanung ermöglichen, so die Bundesregierung.
Bei der Wärmeplanung sind die Kommunen gefragt: Sie müssen bis spätestens 2028 (Großstädte bis 2026) festlegen, wo in den nächsten Jahren Wärmenetze oder auch klimaneutrale Gasnetze ausgebaut werden.

Geht eine Öl- oder Gasheizung kaputt, darf sie repariert werden. Bei einem irreparablen Defekt gelten Übergangslösungen oder mehrjährige Übergangfristen. Auch gibt es Härtefallregelungen, die die Eigentümer von der Pflicht zum Heizen mit erneuerbaren Energien befreien können. Bereits seit 2015 gilt: Heizkessel, die älter als 30 Jahre sind, müssen ausgetauscht werden.

Welche Förderungen gibt es?

Wer seine Heizung austauscht und dabei auf 65 Prozent erneuerbare Energie umsteigt, wird dabei vom Staat unterstützt. Eine Grundförderung von 30 Prozent der Kosten gibt es für alle Hauseigentümer, Vermietende, Unternehmen, gemeinnützige Vereine und Kommunen, die alte fossile Heizungen austauschen.
Einen Geschwindigkeitsbonus können selbstnutzende Eigentümer erhalten, die ihre funktionierende fossile Heizung austauschen. Bis Ende 2028 beträgt der Bonus 20 Prozent, danach sinkt er alle zwei Jahre um drei Prozent, zunächst also auf 17 Prozent ab 1. Januar 2029.
Weitere 30 Prozent sind je nach Haushaltseinkommen möglich (max. jährlich 40.000 Euro zu versteuerndes Haushaltseinkommen).

Die Kosten werden mit maximal 70 Prozent gefördert, bei Einfamilienhäusern sind maximal 30.000 Euro der Kosten für den Heizungstausch förderfähig.

 

Zurück in die Artikelübersicht

05

Der Traum vom Eigenheim: In diesen Mittelstädten ist er noch bezahlbar

Die deutschen Mittelstädte rücken als bezahlbare Alternative zu den Großstädten zunehmend ins Blickfeld von Wohnungskäufern. Eine aktuelle Analyse der Angebotspreise von Bestandswohnungen in ausgewählten Mittelstädten durch das Immobilienportal Immowelt zeigt, dass der Traum von den eigenen vier Wänden hier nach wie vor realisierbar ist. Zwar sind die Wohnungspreise in 108 von 120 untersuchten Städten mit […]

Artikel weiterlesen

26 Feb

Bis zu 90.000 Euro Vorteil: Wärmepumpen schlagen Gas und Öl

Die energetische Modernisierung von Einfamilienhäusern gilt vielen Eigentümern als teuer und wirtschaftlich riskant. Eine neue Modellrechnung von co2online zeigt jedoch: Wird die Entscheidung nicht allein an den Investitionskosten, sondern an den Gesamtkosten über 20 Jahre gemessen, können Komplettsanierungen mit klimafreundlichen Heizsystemen – insbesondere Wärmepumpen – im Durchschnitt deutlich günstiger abschneiden als Gas- und Ölheizungen. Hierrüber […]

Artikel weiterlesen

19 Feb

Heizungsprüfung und hydraulischer Abgleich: Welche Fristen gelten in 2026?

Eine optimal eingestellte Heizungsanlage spart Kosten und senkt den CO2-Ausstoß. Daher sollten Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer ihre Heizung nach einer bestimmten Betriebsdauer von Fachleuten überprüfen lassen.

Artikel weiterlesen