
Seit dem 1. Januar 2024 müssen in den meisten Neubauten Heizungen mit 65 Prozent erneuerbarer Energie eingebaut werden. Für alle anderen Gebäude gelten Übergangsfristen und verschiedene technologische Möglichkeiten. Das Wichtigste zu den Änderungen und Fördermöglichkeiten:
Was ändert sich?
Ab Januar 2024 dürfen in Neubauten innerhalb von Neubaugebieten nur noch Heizungen installiert werden, die auf 65 Prozent erneuerbaren Energien basieren. Für bestehende Gebäude und Neubauten, die in Baulücken errichtet werden, sind längere Übergangsfristen vorgesehen. Dies soll eine bessere Abstimmung der Investitionsentscheidung auf die örtliche Wärmeplanung ermöglichen, so die Bundesregierung.
Bei der Wärmeplanung sind die Kommunen gefragt: Sie müssen bis spätestens 2028 (Großstädte bis 2026) festlegen, wo in den nächsten Jahren Wärmenetze oder auch klimaneutrale Gasnetze ausgebaut werden.
Geht eine Öl- oder Gasheizung kaputt, darf sie repariert werden. Bei einem irreparablen Defekt gelten Übergangslösungen oder mehrjährige Übergangfristen. Auch gibt es Härtefallregelungen, die die Eigentümer von der Pflicht zum Heizen mit erneuerbaren Energien befreien können. Bereits seit 2015 gilt: Heizkessel, die älter als 30 Jahre sind, müssen ausgetauscht werden.
Welche Förderungen gibt es?
Wer seine Heizung austauscht und dabei auf 65 Prozent erneuerbare Energie umsteigt, wird dabei vom Staat unterstützt. Eine Grundförderung von 30 Prozent der Kosten gibt es für alle Hauseigentümer, Vermietende, Unternehmen, gemeinnützige Vereine und Kommunen, die alte fossile Heizungen austauschen.
Einen Geschwindigkeitsbonus können selbstnutzende Eigentümer erhalten, die ihre funktionierende fossile Heizung austauschen. Bis Ende 2028 beträgt der Bonus 20 Prozent, danach sinkt er alle zwei Jahre um drei Prozent, zunächst also auf 17 Prozent ab 1. Januar 2029.
Weitere 30 Prozent sind je nach Haushaltseinkommen möglich (max. jährlich 40.000 Euro zu versteuerndes Haushaltseinkommen).
Die Kosten werden mit maximal 70 Prozent gefördert, bei Einfamilienhäusern sind maximal 30.000 Euro der Kosten für den Heizungstausch förderfähig.
Was 2026 für Immobilieneigentümer und Vermieter wichtig ist
2026 treten zahlreiche gesetzliche Neuerungen in Kraft, die Immobilieneigentümer, Vermieter und Verwalter beachten müssen. Dazu zählen Änderungen im Mietrecht, Anpassungen bei energetischen Vorschriften, neue Rahmenbedingungen für Modernisierungen und eine angepasste Förderkulisse. Der Immobilienverband Deutschland IVD Bundesverband der Immobilienberater, Makler, Verwalter und Sachverständigen e. V. (IVD) verschafft einen Überblick.
Jahresende: Verjährung von Ansprüchen kann für Wohnungseigentümergemeinschaften teuer werden
Wohnungseigentümergemeinschaften, die noch offene Forderungen aus dem Jahr 2022 haben, sollten schnell aktiv werden, rät der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum (WiE). Am 31. Dezember 2025 verjähren viele Forderungen, die im Jahr 2022 fällig geworden sind; das betrifft auch Hausgeldrückstände.