Ab dem Jahr 2025 soll eine neue Berechnung der Grundsteuer gelten. Bereits ab dem 1. Juli 2022 müssen Eigentümer eine Grundsteuererklärung beim Finanzamt abgeben. Die Grundsteuer ist eine der wichtigsten Einnahmequellen der Kommunen.
Grundsteuermodell veraltet
Die alte Berechnung der Grundsteuer ist längst nicht mehr auf dem neusten Stand: Die Berechnungsdaten stammen teils aus den 1960er Jahren, einige sogar aus dem Jahr 1935. Mit der Grundsteuerreform soll sich das nun ändern: zukünftig berechnet sich die Grundsteuer in drei Schritten: Wert des Grundbesitzes x Steuermesszahl x Hebesatz. So wird es in Gegenden, die seit den 1960er bzw. 1930er Jahren einen Aufschwung erlebt haben, teurer, in strukturschwachen Gegenden dürfte die Steuer hingegen sinken.
Damit die neue Grundsteuer korrekt berechnet werden kann, müssen rund 36 Millionen Grundstücke neu bewertet werden. Eigentümer müssen ab dem 1. Juli 2022 bis spätestens 31. Oktober 2022 ihre Grundsteuererklärung digital über das Portal „ELSTER“ beim zuständigen Finanzamt einreichen. Die Abgabe in digitaler Form ist verpflichtend. Im Wesentlichen müssen die folgenden Parameter angegeben werden: Grundstücksfläche, Bodenrichtwert, Immobilienart, Alter des Gebäudes, Wohn-/Nutzfläche. Erst nach Sammlung aller Daten wird die neue Grundsteuer berechnet und auf Grundlage der neuen Werte erstmals zum 1. Januar 2025 festgesetzt.
Grundsteuer ist wichtigste Einnahmequelle
Die Grundsteuer wird auf den Grundbesitz erhoben. Hierzu gehören Grundstücke einschließlich der Gebäude sowie Betriebe der Land- und Forstwirtschaft. Im Fall der Vermietung kann die Grundsteuer über die Betriebskosten auf die Mieterinnen und Mieter umgelegt werden. Die Gemeinden finanzieren hieraus Schulen, Kitas, Schwimmbäder oder Büchereien und investieren in die örtliche Infrastruktur wie Straßen, Radwege oder Brücken.
Erteilte Baugenehmigungen: Erneuter Rückgang
Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, wurden im Jahr 2022 26.300 Wohnungen weniger genehmigt als im Vorjahr. Dies ist der niedrigste Stand seit 2018. Die Zahl neuer Genehmigungen ist weiter höher als Zahl der Fertigstellungen.
Fristende naht: jetzt Grundsteuererlass bei Mietausfall beantragen
Wer eine oder mehrere Immobilien vermietet und im Jahr 2022 unverschuldete Mietausfälle hatte, kann noch bis zum 31. März 2023 einen Grundsteuererlass in Höhe von bis zu 50 Prozent beantragen. Wer den Erlass beantragen kann und worauf geachtet werden muss lesen Sie hier.
Preisbremsen: Das gilt ab März
Seit dem 1. März gelten die Preisbremsen für Erdgas und Wärme und auch der Strompreis wird gedeckelt. Die Preisbremsen gelten rückwirkend für Januar und Februar und sollen dabei helfen, die Bürger zu entlasten. Ein Überblick.