Nach Eberhard kam Franz: Unter den Stürmen im Frühjahr litten Immobilien in ganz Deutschland. Allein Sturmtief Eberhard hat, nach Schätzung des Rückversicherungsmaklers Aon, Schäden in Höhe von 700 bis 800 Millionen Euro angerichtet.
VPB rät zur Frühjahrskontrolle
Die Bauchsachverständigen des Verbandes Privater Bauherren (VPB) beobachten immer wieder, dass sich Sturmschäden erst Monate später bemerkbar machen. Typisch sind scheinbar unversehrte Bäume, die im Frühling plötzlich umstürzen. Dieser Fall lässt sich bei der Versicherung nur schwer als Sturmschaden geltend machen, da viele Versicherungen die Windstärke zum Zeitpunkt des letzten Unwetters prüfen. Hierbei stellen sie fest: Es war gar kein Sturm, nur starker Wind, ergo fühlen sie sich nicht verpflichtet, den Schaden zu regulieren. Der VPB rät Hausbesitzern, sich in solchen Fällen von unabhängigen Sachverständigen unterstützen zu lassen.
Die VPB-Experten warnen zudem vor unentdeckten Sturmschäden am Dach. Verrutschte Ziegel können unter Umständen längere Zeit unentdeckt bleiben. Eigentümer sollten eine Frühjahrskontrolle des Dachs vornehmen oder spätestens beim nächsten Dauerregen Ausschau nach Feuchtigkeit halten.
Rheinland-Pfalz führt Solarpflicht für öffentliche Neubauten ein
Der Landtag in Mainz hat das Landessolargesetz novelliert. Ab Januar 2024 müssen alle öffentlichen Neubauten mit Solarstromanalagen ausgerüstet werden. Dies gilt auch bei Dachsanierungen von Bestandsgebäuden. Für private Eigentümer gilt eine Sonderregelung.
Herbststürme: richtig vorbeugen und handeln
Die ersten Herbststürme ziehen durchs Land: die meisten davon sind harmlos und hinterlassen keine großen Schäden. Doch wie können Mieter und Eigentümer Schäden vorbeugen? Welches Verhalten ist im Schadensfall richtig? Ein kleiner Überblick.
Bau-Turbo-Pakt: schneller planen, genehmigen und Wohnraum schaffen
Eine Einigung auf der Ministerpräsidentenkonferenz soll dafür sorgen, dass bezahlbarer Wohnraum dort entstehen kann, wo er besonders dringend gebraucht wird. Hierzu haben sich Bund und Länder auf einen Beschleunigungspakt zur Verschlankung von Verfahren und zur Reduzierung von Genehmigungsverfahren geeinigt.